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Europaparlamentarier unterstützen Abtreibung als Teil des Reproduktionsrechtes der Frau

Leben

09.09.08

Europaparlamentarier unterstützen Abtreibung als Teil des "Reproduktionsrechtes"  der Frau

Haltung des Europarlamentes stieß bereits  2002 auf Kritik der katholischen Kirche

(MEDRUM) Die Resolution des Europäischen Parlamentes vom 4. September, in der auch Position zur Abtreibung bezogen wird, ist Gegenstand kritischer Auseinandersetzung. So wendet sich  "Zenit" in einem Artikel "Öffentliche Schelte für Kirchen in EU-Gesundheitsresolution" den Zielsetzungen zu, die hinter der Resolution stehen.

Zenith schreibt: "Abtreibung soll laut Politikern zum Recht auf reproduktiver Gesundheit gehören." Sexuelle und reproduktive Gesundheit bedeute, ein befriedigendes und ungefährliches Sexualleben haben zu können, fordere eine jüngste Resolution der Europäischen Gemeinschaft. Schade sei nur der absolute Widerstand der Kirchen gegen das Recht auf Abtreibung, werde von der EU argumentiert." 

Wie MEDRUM berichtete hat das Europäische Parlament jetzt eine Resolution verabschiedet, die sich auf das sogenannte Maputo-Protokoll bezieht, in dem diese Auffassung zur Abtreibung bereits seit geraumer Zeit verankert ist.  Im Maputo-Protokoll aus dem Jahr 2003 heißt es unter Article 14, Health and Reproductive Rights, para 2. c):

"protect the reproductive rights of women by authorising medical abortion in cases of sexual assault, rape, incest,
and where the continued pregnancy endangers the mental and physical health of the mother or the life of the mother or the foetus."

Im Maputo-Protokoll (Anhang) wird also die Abtreibung (medical abortion) als Teil des Rechts auf Reproduktion (reproductive rights) definiert, das zu schützen sei, wenn die mentale oder körperliche Gesundheit der Mutter (mental and physical health of the mother) oder des Fötus durch eine Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet seien.

Die Europaparlamentarier nehmen in ihrer jetzigen Resolution darauf Bezug und fordern dieses Recht ein, indem sie die Aufrechterhaltung der finanziellen Mittel für das internationale Bevölkerungsentwicklungsprogramm (ICPD) fordern.

Dieser Entschließung ging bereits im Jahr 2002 eine entsprechende Entschließung voraus. Die Europaparlamentarier hatten im Jahr 2002 eine Resolution A5-0223/2002 auf Vorlage eines Berichtes (Anhang) der belgischen Abgeordneten Anne E.M. Van Lancker (sozialistische Fraktion) verabschiedet, in der es heißt:

"Das Europaparlament empfiehlt der Europäischen Union, dass Abtreibung zur Gewährleistung der reproduktiven Gesundheit und Rechte der Frau legal, sicher und für alle zugänglich sein sollte".

Diese Resolution stieß zwar auf die Kritik der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE), ihre Verabschiedung konnte aber nicht verhindert werden.

Die Europaparlamentarier folgen also mit ihrer neuerlichen Resolution ihrer früheren Entschließung, die weder aufgehoben noch modifiziert wurde. Die DVCK kommt vor diesem Hintergrund zu dem Schluss:

"Aus diesen Gründen dürfen wir uns nicht mit dieser Resolution abfinden, sondern müssen dagegen protestieren und dahin wirken, daß sie niemals verbindlich wird."