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Gender- und Schwulen-Ideologen im Europäischen Parlament auf dem Vormarsch


22.01.09

Gender- und Schwulen-Ideologen im Europäischen Parlament auf dem Vormarsch

„Einfalt, Ignoranz, Feigheit und Verblendung“ in der Politik führen zur Entwertung der Ehe und zu gesellschaftlichem Zerfall

von Kurt J. Heinz

(MEDRUM) Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 14. Januar 2009 eine Entschließung verabschiedet, die eine Gleichbehandlung von Paaren jeglicher sexuellen Orientierung fordert. Damit wird der Ehe implizit ihr besonderer Status genommen und eine Bewegung unterstützt, die einen kultur- und sozialgeschichtlich einzigartigen Paradigmenwechsel herbeiführen will und die Gesellschaft durch inneren Zerfall bedroht.

Der italienische Kommunist Giusto CATANIA (Abgeordneter der Vereinigten Europä­ische Linken) hat als Berichterstatter im Namen des Ausschusses für "Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres" einen Bericht zur "Lage der Grundrechte" als Entschließung in das Europaparlament eingebracht, die unter anderem auf eine Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe abzielt. Diese Gleichstellung wird vor allem mit dem Argument begründet, die „Diskriminierung“ von „Paaren“ aus Gründen der „sexuellen Orientierung der Partner“ müsse beseitigt werden. Im Abschnitt „Sexuelle Ausrichtung“ enthält die Entschließung eine Aufforderung, die einer Generalklausel gleichkommt:

„Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, den Grundsatz der Gleichheit anzuwenden und gesetzgeberisch tätig zu werden, um Diskriminierung von Paaren aus Gründen der sexuellen Orientierung der Partner zu beseitigen“.

Mit diesem Postulat treten die Europaparlamentarier an die Europäische Kommission heran und fordern von ihr, in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Gleichbehandlung von Paaren unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung durchzusetzen, einerlei ob homo-, bi-, trans- oder hetero-sexuell.

Wie das Europäische Parlament mitteilte, wurde diese Entschließung mit der Stimmenmehrheit von 401 Abgeordneten bei 220 Gegenstimmen und 67 Stimmenthal­tungen verabschiedet.

Falls diese Entschließung umgesetzt wird, darf die Ehe - de jure - nicht mehr von gleich­geschlechtlichen Partnerschaften unterschieden werden. Die wesensunterschied­liche Bestimmung von Mann und Frau, die sich in ihrer einzigartigen Verbindung der Ehe als tragender Säule für Familie und Gesellschaft manifestiert, wird durch die Entschließung negiert. "Ehe und Familie" würden damit ihren – in Deutschland jetzt noch grundgesetzlich geschützten - besonderen Status verlieren.

Damit hat sich in der politischen Willensbildung des Europäischen Parlaments die Gender-Ideologie und die Lobby der Schwulenbewegung durchgesetzt, die unter dem Deckmantel, Grundrechte zu schützen und Diskriminierung zu beseitigen, eine dogmatische Egalisierung von Partnerschaften und sexueller Orientierungen betreibt (in der Pressemitteilung wird vom "Grundrecht der Nicht-Diskriminierung" gesprochen). In der Konsequenz bedeutet dies: Die unterschiedliche Bestimmung und die natürlichen Wesensunterschiede zwischen Mann und Frau werden unter­drückt, die Anerkennung der besonderen Rolle und die besondere Schutzwürdigkeit der Ehe und Familie für die Gesellschaft wird abgeschafft. Einen solchen kultur- und sozialgeschichtlich einzigartigen Paradigmenwechsel hat es nicht einmal in der schlimmsten Verfallszeit des Römischen Reiches gegeben.

Die auf der bipolar und komplementär angelegten Wesensart von Mann und Frau beruhende Sozialstruktur von Ehe und Familie wird nach Vorstellung der Gender- und Schwulen-Ideologie durch ganz beliebige Lebensformen ersetzt, deren Variabilität und Gleichwertigkeit mit „selbstbestimmter“, so genannter „sexueller Orientierung“ und einem vermeintlichem Anspruch auf Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung begründet wird. Dieses Konzept der Gleichmacherei löst den Menschen und seine Lebensform aus den wirksamen biologischen, psychosozialen und kulturellen Zusammenhängen heraus, die ihm bewährte Orientierung und Halt verleihen. Es verkennt und entwertet die Bedeutung des natürlichen Bindungsgefüges zwischen Mann und Frau für die Stabilität sozialer Lebensverhältnisse und löst die dafür konstitutiven, sozial-ethischen Normen als „diskriminierend“ auf. Die Vorstellung, dass allerlei Lebensformen „gleichzustellen" seien und dass Verschiedenes nach gleichem Muster gestanzt werden müsse, hat die Köpfe vieler Verantwortungsträger bald schlimmer ergriffen als jede Pandemie und sie hat das differenzierende, kritisch-selbstkritische Nachdenken geradezu lahmgelegt. Aus der Forderung, abweichende Lebensformen neben der Norm zu tolerieren, wird nun ein Diktat, das Abweichungen in den Status gleichwertiger Norm erhebt. Kritischer Diskurs und Opposition gegen diesen Prozess werden obendrein noch juristisch unterdrückt.

Die repressiven Züge dieser Entwicklung sind in vielen gleichartigen Prozessen im In- und Ausland erkennbar. So hat der österreichische Bischof Andreas Laun in einem Artikel im "kath.net" vom 12.01.09 kritisch beleuchtet, dass die Aktivisten der Schwulen-Lobby sogar Homosexuellen das Recht verweigern, ihre sexuelle Orientierung in Richtung Heterosexualität zu verändern. Bischof Laun schildert einen skandalösen Vorfall in Graz, bei dem ein hoch qualifizierter Fachmann massiv angegriffen worden sei, nur weil er im Rahmen eines wissenschaftlichen Kongresses einen Workshop zur Frage abhalten wollte, ob eine Veränderung der sexuellen Orientierung möglich sei! Dazu Bischof Laun: "Gegen dieses Denkverbot nicht protestiert zu haben und zu protestieren, ist Sündenfall und Schande der universitären Autoritäten Österreichs!"

Der jetzige Schritt des Europäischen Parlamentes koinzidiert mit gleichartigen Bestrebungen in Deutsch­land, insbesondere der deutschen Justizministerin Zypries, deren erklärtes Ziel es seit langer Zeit ist, gleichgeschlechtliche Partnerschaften in jeder Hinsicht der Ehe gleichzustellen - ein vitaler Kulturbruch, der im Widerspruch zum Verfassungsgebot steht, dass "Ehe und Familie" unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt sind.

Die „Gleichbehandlung“ völlig unterschiedlicher sozialer Gegebenheiten wird hier in geradezu grotesker Weise zu einem ideologisch begründeten, politischen Dogma erhoben, dem sich nun auch die Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament willfährig und ohne Weitsicht unterwarfen. Darüber hinaus leisten sie der Unterdrückung gegenteiliger Auffassungen Vorschub. Denn mit ihrer Entschließung stimmten sie auch einer Forderung zu, kritische Äußerungen von religiösen Würdenträgern oder Politikern über beliebig ausgelebte Homosexualität pauschal zu verurteilen, da diese angeblich Hass und Gewalt schürten und diskriminierend seien.

Dieser ganze politische Prozess ist ein Vorstoß, der zur weiteren gesellschaftlichen Diffusion und Deformation sozialer Strukturen führen muß. Seine Tragweite nimmt die Dimension einer sozio-kulturellen Revolution an. Die antreibenden Ideologien negieren die natürliche Bestimmung des Menschen und nehmen ihm seine Zukunft. Dr. Christl Vonholdt, Leiterin des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft, hat diesen Prozess treffend als Dekonstruktion der Geschlechter und der Generationen analysiert. So wie die Finanzmarktkrise künftige Generationen mit Schulden überhäuft, werden diese auch das Erbe eines sozialen Chaos zu schultern haben. Eine derartige Entwicklung wurde der britischen Gesellschaft bereits von Sir Paul Coleridge, einem der führenden und renommiertesten Richter Großbritanniens für Familienrecht, prognostiziert, der von einem epidemieartigen Zusammenbruch sprach.

Die Entschließung der Europaparlamentarier ist ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine amorphe, skelettlose Gesellschaft, der ihre tragfähige sozial-ethische Orientierung immer weiter verloren geht. Ein solcher Verlust setzt die Gesellschaft einer wachsenden Zerreißprobe aus, die ihr Brüche und den inneren Zerfall beschert. Dergleichen kann weder durch pluralistische noch durch liberalistische Argumente gerechtfertigt werden. Das Verhängnis des sozialen Zerfalls ist ebenso absehbar wie es der Zusammenbruch des internationalen Finanzmarktsystems war, in dem die notwendigen Ordnungsstrukturen,  eine verbindliche ethische Orientierung und der Wille zur selbstkritischen Kontrolle gefehlt haben. Das Geschehen wurde dem freien Spiel der Kräfte und Begierden überlassen, deren fatalen Folgen die Politik teilweise hilflos gegenübersteht und nur mit großer Ungewißheit über ihre Erfolgschancen zu begegnen versucht.

Weder politische Diener noch Protagonisten der Gender-Ideologie oder die Profis der Schwulen-Lobby werden die Verantwortung für das übernehmen, was sie anrichten. Der soziale, aber auch der volkswirtschaftliche Schaden eines solchen ordnungspolitischen Irrwegs wird indes ungleich schwieriger zu bewältigen sein als die Erschütterungen zu überwinden, die durch die Finanzmarktkrise verursacht werden; vor allem: die Scherbenhaufen des sozialen Leids und die seelischen Nöte der Menschen können nicht durch Milliardenrettungspakete und Konjunkturprogramme wettgemacht werden. Damit fertig zu werden, wird den Betroffenen überlassen bleiben, die dann wohl - in vielen Fällen zu spät - Trost und Zuflucht bei Institutionen wie den Kirchen suchen. Ganz so, wie es letztes Jahr beim Crash an der Wallstreet geschah, als Finanzmanager und Börsenmakler zu Hauf in die Kirchen an der Wall Street stürmten und am Ende waren. „Sie sitzen da, weinen und sehen sehr erschöpft aus ", so Pfarrer Peter Madigan von der nahe gelegenen katholischen Petruskirche.

Ein deutscher Theologe kommentierte die heutige Entwicklung der sozialen Erosion und des kulturell-geistigen Zerfalls gegenüber MEDRUM mit dem Satz: "All diese Prozesse werden heute Dank der Einfalt, Ignoranz, Feigheit und Verblendung vieler politischer Verantwortungsträger noch ‚demokratisch’ gefördert und mit den Mitteln handfester politisch-juristischer Gewalt durchgesetzt. Das Denken einer Nation liegt in Trümmern, noch ehe die Sozialstrukturen und die Städte in Trümmern liegen.“

Helfen kann hier wie dort nur die rasche Rückkehr zur Vernunft, die selbstkritische Besinnung auf bewährte moralische Maßstäbe und die konsequente sozial-ethische Präferenz für Lebensformen und Strukturen, ohne die eine Gesellschaft ebenso kollabiert wie ein Finanzsystem. Während das Finanzmarktsystem im günstigen Fall vielleicht innerhalb einer Dekade konsolidiert werden kann, kann eine kollabierende Gesellschaft auch im günstigen Falle selbst innerhalb einer Generation nicht wieder gesunden. Diese Erkenntnis ist uns bereits bei der Betrachtung der ungünstigen demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft, die mit der so genannten „sexuellen Befreiung“ in den 1960er Jahren eingeleitet wurde, nachdrücklich ins Bewusstsein gerückt worden. Nachhaltige Zukunftspolitik erfordert, dem Treiben der Gender-Ideologen nicht länger tatenlos und willfährig zuzusehen, sondern kraftvoll eine Umsteuerung in Gang zu setzen.

Wer dem traumtänzerischen und bedenkenlosen Treiben nicht länger unbeteiligt zusehen will, muß - etwa dem Beispiel von Bischof Laun folgend - entschieden seine Stimme erheben und Protest einlegen gegen indoktrinäre Denkverbote und den Anspruch von Ideologen, die sich zu Propagandisten eines "Mainstreams nach eigenem Maß" und zu Trägern von Entwicklungen machen, die uns nur noch weiter in die längst schwelende Wertekrise und in den Zerfall sozialer Strukturen treiben. Im Interesse der kommenden Generationen unseres Landes und Europas sind geistige Unvoreingenommenheit, kritischer Weitblick, verantwortungsbewußte Zivilcourage und tatkräftige Initiative gefragt, um dieser verhängnisvollen Entwicklung wirkungsvoll zu begegnen.

Mit Worten von Dietrich Bonhoeffer: „Die letzte verantwortliche Frage ist nicht, wie ich mich heroisch aus der Affäre ziehe, sondern wie die nächste Generation weiterleben soll.“


MEDRUM-Artikel

-> Italienischer Kommunist will besonderen Status von Ehe und Familie durch die Hintertür über die EU abschaffen

-> Auch lesbische Frauen haben das Recht auf Fortpflanzung

-> Lesben- und Schwulenverband fordert im Bundestag völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe

-> Zypries will „vollständige Gleichstellung“ homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe

-> Fundamentaler Sachverstand in Fragen zur Vario-Ehe mit Kind

-> Die notwendige Erneuerung von Mann und Frau in unserer Gesellschaft


-> Der Mensch im Chaos


Leserbriefe

Seit einigen Monaten beobachte ich mit großer Sorge, diese Strömung aus der Politik!
Ich bin 39 Jahre alt, verheiratet und Mutter von 4 Kindern. Zugegeben, mir war auch nicht schon von Kindesbeinen an klar, wie wertvoll FRAUSEIN ist. Das hat wohl etwas mit Lebenserfahrung zu tun, ich möchte es Gnade nennen, denn auch in meiner Generation haben viele Frauen Probleme damit, ihr Geschlecht anzunehmen und zu schätzen.
Ich konnte es erst, seit ich an einen liebenden Gott glaube. Wer mit offenen Augen und offenem Herzen durchs Leben geht, muss doch sehen, wie wunderbar sich der liebe Gott diese Unterschiedlichkeit und gleichzeitig die Ergänzung von Mann und Frau ausgedacht hat. Nur durch diese Ergänzung kann Leben entstehen. Sogar die Esoteriker sprechen davon, dass es kein größeres Energiepotential in der Natur gibt, als bei der geschlechtlichen Vereinigung.
Wann wird die Menschheit endlich begreifen, dass die Natur unser kostbarstes Gut ist, und wir die Finger davon lassen müssen, diese Naturgesetze zu verändern!

Ich bete für die Politiker!!

Alexandra Lulei

Danke für diesen Aufsatz. Die Ideologie der EU ist antichristlich. Ihr geht es um nicht mehr und nicht weniger als um die Auslöschung des christlich-jüdischen Menschenbildes. Es ist nicht nur das EU-Parlament, das diese Ziele verfolgt, sondern die EU als Ganzes. Die Schöpfer des EU-Vertrages haben diese Ideologie an zentralen Stellen der EU-Verfassung verankert und sie damit zu ihrer Kernideologie gemacht.

Ich habe im August 2004 einen "Ersten Entwurf einer Kritik an der EU-Verfassung" für den Bundestagsabgeordneten Dr. Gerd Müller geschrieben. Er bezieht sich auf den ersten Vertrag, der aber inhaltlich identisch ist, nur die Artikel haben jetzt andere Nummern.

Der Anfang ist etwas allgemein, aber wenn Sie die Kritik zu Ende lesen werden sie sehen, daß die Politik des EU-Parlamentes nur den gesetzlichen Vorgaben der neuen EU-Verfassung entspricht und daß diese ideologischen Ziele schon vor Jahren festgeschrieben wurde.

Ich erlaube mir den Text hier weiter zu geben.

Erster Versuch einer Kritik am Entwurf zur Europäischen Verfassung Teil I

Ich habe zunächst nicht versucht die Verfassung politisch, sondern rein rechtlich zu sehen. Dies hat sich aber als unmöglich herausgestellt. Es ist nicht zu übersehen, daß die 68er, die jetzt an den Hebeln der Macht sitzen, auch mit der Verfassung ihre politischen Ziele, die andere sind als die der Väter des Grundgesetzes, zu verwirklichen suchen. Die 68er hatten sich vor 36 Jahren auf die Fahnen geschrieben die bestehenden gesellschaftlichen Strukturen zu zerstören um auf den Trümmern derselben eine ganz neue Gesellschaftsordnung errichten zu können. Dazu gehörte vor allem die Auflösung und Umgestaltung der Familie. An diesem Ziel scheint sich nichts geändert zu haben. Damals konnte man glauben, daß die 68er lediglich eine Antibewegung gegen das bestehende Etablishment waren und daß es ihnen weniger auf die Zerstörung bestehender sozialer Strukturen ankam, als viel mehr auf die Bekämpfung der negativen Auswüchse derselben. Heute ist es aber klar zu Tage getreten, daß es nicht nur um die Bekämpfung zeitpolitischen Denkens und nicht nur um den Widerstand gegen ein bestimmtes Etablishment ging und geht. Es ging und geht damals wie heute um die Beseitigung bestehender gesellschaftlicher Grundstrukturen, auf denen die Gesellschaft aufgebaut ist, und die allen Hochkulturen, die wir kennen zugrundegelegt waren. Nicht nur die Träger dieser Strukturen sollten bekämpft werden sondern die Strukturen selbst waren und sind das Ziel. Die kleinste Zelle der Gesellschaft ist die Familie. Damit stand und steht auch heute noch das Ziel fest: Die Zerstörung der Familienstruktur. Dieses Ziel wurde auf der gesellschaftlichen Ebene und nach der „Machtergreifung“ auch auf der politischen Ebene verfolgt und hat jetzt auch die rechtliche Ebene erreicht und seinen Niederschlag in der EU-Verfassung gefunden.

Ob die Auflösung der Familie ein primäres oder ein sekundäres Ziel ist weiß ich nicht. Tatsache ist jedoch daß es das Anliegen aller totalitären Staaten war die Stellung der Familie zu schwächen, denn die Familie ist ein Bollwerk des Privaten gegenüber dem Staat. Die Bürgerliche Gesellschaft, - und deren Keimzelle ist die Familie -, war von jeher ein Korrektiv gegenüber den Machtansprüchen des Staates. Ist die Familie zerstört, so ist damit auch die Bürgerliche Gesellschaft beseitigt. Der Staat hat kein Korrektiv mehr. Es gibt nichts mehr was die Übermacht des Staates begrenzen könnte. Der Verlust der Familie hat das Eindringen des Staates ins Private zur Folge. Der Staat beginnt die Gesellschaft zu durchdringen, bis Staat und Gesellschaft eins sind und die totale Kontrolle des Staates über den Einzelnen hergestellt ist. So ähnlich muß es in der DDR ausgesehen haben. Und obwohl diese ja zugrunde gegangen ist, ist das Ziel der jetzt an den Hebeln der Macht sitzenden 68er genau dieser Zustand nur in einer anderen, noch radikaleren Form.

Zunächst fällt auf daß die Verfassung für eine Verfassung zu lang ist, und zu viele Detailregelungen enthält. Ziel der Verfassungsgeber scheint es nicht nur gewesen zu sein rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, innerhalb deren dann Demokratie stattfinden kann, sondern in bestimmten Bereichen detaillierte Regelungen, die früher durch Parlamentsgesetze umgesetzt wurden, auf Verfassungsebene festzumachen. Das widerspricht dem Demokratieprinzip, denn Demokratie lebt von Politik, und Politik ist nur möglich innerhalb eines Rahmens der nur das Grundsätzliche vorgibt. Demokratie braucht einen Spielraum. Umso mehr Detailregelungen die Verfassung enthält, umso geringer ist dieser Spielraum. Das alte Grundgesetz in seiner ursprünglichen Fassung war in dieser Hinsicht mustergültig. Die wesentlichen Grundzüge waren in wenigen kurzen und damit für jedermann leicht verständlichen und einprägsamen Sätzen zusammengefasst. Durch zahlreiche Grundgesetzänderungen zeigte sich bereits beim Grundgesetz die Tendenz aus Grundzügen Detailregeln zu machen. Da die Verfassung mit über 500 Seiten plus Anhängen, nicht nur für den Normalbürger sondern auch für den normalen Juristen unleserlich ist, verstößt dieses für das Leben des Bürgers wichtigste Dokument gegen zwei fundamentale rechtstaatliche Grundsätze, der Grundsatz der Rechtsklarheit und, daraus folgend, den Grundsatz der Rechtssicherheit. Es gehört mit zum Konzept der Verfassung, den Bürger über seine Rechte und Pflichten bewußt im Unklaren zu lassen, d.h. unmündig zu machen. Schon daraus ergibt sich der antidemokratische und antifreiheitliche Charakter des Vertragswerkes. Der ehemals am politischen Prozess teilnehmende freie Bürger wird zum Untertan, der das zu machen hat was ihm die Mächtigen in Brüssel vorschreiben. Die Teilhabe am politischen Prozess besteht nur formal, faktisch ist er davon ausgeschlossen. Schon damit ist die Demokratie faktisch beseitigt.

Daß viele der politischen Entscheidungen der letzten Jahre am Ende durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurden, zeigt eine zunehmende Ideologisierung von Politik und Gesellschaft an, denn entweder bewegen sich die politischen Entscheidungen innerhalb des Grundgesetzes, achten dasselbe als einen die Politik begrenzenden Rahmen, dann wäre eine Anrufung des Verfassungsgerichts nicht erforderlich, oder die politischen Entscheidungen bewegten sich außerhalb oder am Rande des Grundgesetzes, dann zeigt das nichts anderes, als daß die Politik auf grundlegende Änderungen abzielt (verfassungsfeindlich agiert) und der Kläger der Verfassungsklage mit seiner Klage diesen Eingriff in seine verfassungsrechtlich geschützten Rechte verhindern möchte. Es ist dann Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes nicht politisch zu entscheiden, sondern sich ausschließlich an die grundgesetzlichen Vorgaben zu halten. Dies ist in den entscheidenden Fällen oft nicht geschehen (z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur eingetragenen Lebenspartnerschaft, welches der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dr. Paul Kirchhof zu Recht als eine „Pervertierung des Verfassungsauftrages“ bezeichnete). Es ist aber nicht Recht, wenn die Politik, in zunehmender Weise versucht durch die Verabschiedung von Gesetzen, die rechtlichen Vorgaben der Verfassung aufzusprengen, um dem Bundesverfassungsgericht dann eine politische Entscheidung zuzumuten. Dazu zwei Beispiele.

1. Das Kreuzesurteil

Unsere Grundgesetz beginnt mit dem Satz: „In der Verantwortung vor Gott und den Menschen...“. Die damaligen Verfassungsgeber waren sich darüber einig, daß mit diesem Gott der Gott des Christentums gemeint ist. Es fand nach den Erfahrungen im Dritten Reich ganz bewusst eine Hinwendung zum Christlichen Glauben, der in Deutschland ja über Jahrhunderte hinweg der einzige Glaube war, statt. Dies schlug sich in vielen Gesetzeswerken der Nachkriegszeit nieder. Nicht nur im GG, sondern auch unter den einzelnen Landesverfassungen gab es fast keine in der ein Gottesbezug gefehlt hätte. In Bayern z.B. Beginnt die Verfassung mit den Worten: „Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, ...“
Dieser Gottesbezug setzt sich dann in den Artikeln für das Schulwesen fort. So heißt es z.B. in Art 103 LV , der die Bildungsziele festschreibt: „Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, ...
Dieser Tenor setzt sich dann weiter in den Schulgesetzen fort. So heißt es in Art. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen: „Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. ... Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen ...“
Und in Art 7 desselben Gesetzes heißt es: „In den Volksschulen werden die Schüler nach den gemeinsamen Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen.“

Trotz einer klaren und eindeutigen Gesetzeslage hat das Bundesverfassungsgericht im Kreuzesurteil anders entschieden. Es hat verfügt, daß alle Kreuze aus den Klassenzimmern und Schulräumen zu entfernen sind und hat damit entgegen dem Gesetz, dem politischen Druck nachgegeben. Das kann nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein.

2. Das Urteil zur Fristenlösung

Ein anderes Beispiel ist die Legalisierung der Abtreibung. Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar. Nach einhelliger Auffassung, die inzwischen soviel ich weiß nur noch von den Evangelischen Landeskirchen bestritten wird, beginnt das Menschliche Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle in der Gebärmutter der Frau. Selbst nach dem maßgeblichen Grundgesetzkommentar Maunz Dürig, kommt dieser einen Zelle als mathematisch einzigartiger Konstellation in der alles was das menschliche Leben beinhaltet angelegt ist, Menschenwürde zu. Mit der Verschmelzung ist neues, einzigartiges Leben entstanden, das es so vorher noch nie gegeben hat und auch später nie wieder geben wird. Alle Informationen die daraus später einen erwachsenen Menschen machen, sind ab diesem Zeitpunkt vorhanden und müssen nur noch entwickelt werden. Also besitzt dieser Einzellerembryo Menschenwürde. Nach Art. 1 Abs. 1 ist die Menschenwürde unantastbar. Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht die Fristenlösung für rechtens angesehen.

Es ist also nicht das Recht, das in unserer Gesellschaft Maßstab ist, sondern es ist die Politik. Die Politik wirkt auf das Recht zurück und bestimmt es letztlich. Zwischen Politik und Gesellschaft besteht eine Wechselwirkung. Einerseits wirkt die Politik mit bestimmten Zielen auf die Gesellschaft ein und versucht dadurch die Gesellschaft zu lenken. Andererseits wird Politik durch die Gesellschaft beeinflußt, denn wir leben in einer Wahldemokratie, und wer wiedergewählt werden will muß sich nach Wählerstimmen ausstrecken, d.h. mit seiner Politik bestimmte Bedürfnisse des Menschen zu befriedigen suchen.

Ein Aspekt der sich in der Verfassung unübersehbar niedergeschlagen hat, ist das Ergebnis dieser von Bedürfnisorientierung und Ideologie geprägten Politik der letzten 50 Jahre. Beides, sowohl bedürfnisorientierte Politik (FDP-Slogan zur letzten Europawahl: Wir passen den Staat an den Bürger an, nicht umgekehrt), als auch Ideologie, sind die Grundbestandteile der sozialistischen Politik. Deutlich erkennbar war das im DDR-Sozialismus. Der Staat nahm dem „Bürger“ fast alles ab, der Staat wusste aber auch ganz genau was für den Einzelnen gut ist und was nicht. Er wurde einerseits zum Befriediger der Grundbedürfnisse des Einzelnen und gleichzeitig wurde das was der Staat als gut erkannt hatte von oben verordnet. Auch vor Psychatrien und Morden schreckte man nicht zurück um dieses Gute notfalls eben mit Gewalt den Menschen aufzuzwingen.

Damit verbunden ist immer die Abwendung von Gott gewesen. Weder die Nationalsozialisten, noch die Kommunisten, noch die 68er kennen einen Gott, außer sich selbst. Es wäre unlogisch gewesen, wenn er plötzlich in der Verfassung Eingang gefunden hätte. Der einzig denkbare Grund wäre die Geschichte gewesen. Schließlich ist dieses Land in dem wir leben seit der Taufe des Frankenkönigs Chlodwig 497 im Dom von Reims, durch den Bischof Remigius, christlich regiert und durch die iroschottischen Mönche, insbesondere unter Bonifatius, der 754 starb, in weiten Teilen auch christlich missioniert. 732 schlug Karl Martell in der siebentägigen Abwehrschlacht zwischen Tours und Poitiers die Anhänger Allahs - die in mehreren Feldzügen, zwischen 632 und 711, von Arabien ausgehend, ein islamisches Reich, das vom Indus bis zu den Pyrenäen reichte, gründeten - und rettet damit das christliche Abendland. 800 wird Karl der Große durch Papst Leo III zum Kaiser gekrönt. Karl krönt sich nicht selbst, sondern empfängt seine Herrschaft von Gnaden des Gottes, und zwar des Gottes, der die Welt erschaffen hat und der für die Erlösung dieser von Ihm geschaffenen Welt, aus der Macht und Herrschaft des Satans und des Todes, in den diese Welt durch die Sünde gefallen war, den Kreuzestod erduldet hat. 919 wird Heinrich I erster deutscher König. Auch er und seine Nachfolger krönen sich nicht selbst, sondern empfangen Ihre Herrschaft aus Gottes Hand. Nicht aus der Hand der Kirche empfängt der König seine Macht, sie war vor der Kirche und ist ihm unmittelbar von Gott gegeben, aber sie ist durch die Beugung unter die Herrschaft Gottes geheiligt. Der König regiert nicht mehr als selbstherrlicher Despot, sondern er ist in den Dienst eines Höheren getreten und dadurch gleichzeitig Diener an seinen Untertanen geworden. 962 wird Heinrichs Sohn Otto I in Rom zum Kaiser gekrönt. Er besiegt 955 die Ungarn in der Schlacht auf dem Lechfeld und schafft dadurch für das Reich Frieden. 1004 wird Heinrich II zum König, 1014 zum Kaiser gekrönt. Mit der Stiftung zahlreicher Kirchen insbesondere des Bamberger Doms fühlt er sich berufen das Christentum allen seinen Untertanen zu bringen. So stehen alle diese Ereignisse mit der Ausbreitung des Christentums in die damals bekannte Welt in engstem Zusammenhang. Staat und Gesellschaft waren von christlichem Glauben und Denken geprägt und bestimmt. Das kann man negativ oder positiv finden, aber es ist eine Tatsache. Daß dies auch 500 Jahre später noch so war zeigt die Reformation. Als Luther 1517 seine 95 Thesen an die Schlosskirche zu Wittenberg schlägt, kommt es zu einem Aufbruch, der das gesamte nördliche Europa erfasst und im buchstäblichen Sinne des Wortes die Welt veränderte. Dabei ging es Luther nicht um politische Ziele, sondern um eine Erneuerung des Lebens im Sinne des christlichen Glaubens. Diese Veränderung hat, auch wenn es zur Spaltung der Kirche geführt hat, später in allen Bereichen des Lebens Ausdruck gefunden und Großes hervorgebracht. In der Kunst (Albrecht Dürer, Lucas Cranach, Rembrand), in der Musik (Buxtehude, Schütz, Händel, und Bach), in der Wissenschaft (Johannes Kepler, Isaak Newton, Faraday, Max Plank) in der Politik (erste Demokratisierung der Königsherrschaft in England (Lex Rex des puritanischen Geistlichen Samuel Rutherford) und Gründung des Commonwealth durch die Puritaner, erste Menschenrechtserklärung durch puritanisch geprägte Auswanderer in Amerika mit der Virginia Bill of Rights von 1776).

Der neuen Verfassung ist diese große christliche Geschichte kein Wort wert. Sie greift zurück auf einen Humanismus der sich an der Französischen Revolution orientiert. Sie übersieht, daß diese Ihre Menschenrechte, die auf christlich reformatorischem Boden gewachsen sind, von dort entliehen hat. Sie übersieht auch, daß der Versuch diese Menschenrechte losgelöst von Gott durchzusetzen, nicht zu dem Glück und der Freiheit geführt hat, wie es das puritanisch England oder Amerika erlebt haben, sondern daß das Ergebnis ein Gemetzel mit über 40.000 Hinrichtungen war, in dem genau diese zuvor so stolz proklamierten Menschenrechte mit Füßen getreten wurden, und das zynischerweise in einer Diktatur endete. Diese Diktatur unter Napoleon kostete dann noch mal Hunderttausenden das Leben (Allein 600.000 Franzosen kehrten nicht vom Russlandfeldzug zurück, sondern sind auf bestialische Weise durch Hunger, Kälte oder Erschießung umgekommen). Sie greift zurück auf eine Sozialistische Ideologie die aus dem Humanismus stammt und die bereits im Nationalsozialismus und im Kommunismus zur Anwendung gekommen ist. Über den Erfolg lässt sich nicht streiten.

Diesem Denken entsprechend stellt die Europäische Verfassung das Zitat des griechischen Geschichtsschreibers Thukydides an ihren Anfang:

„Die Verfassung, nach der wir leben, ... heißt Volksherrschaft, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf eine größere Zahl gestellt ist.“

Das ist die wörtliche Überlieferung des Zitates aus der Leichenrede die Thukydides den Perikles nach dem ersten Kriegsjahr Athens im Peloponnesischen Krieg für die gefallenen athenischen Kämpfer, in seinem zweiten Buch unter der Randnummer 37, halten lässt.

Das Athen Thukydides war das Athen der Sophisten. Thukydides lässt Perikles über eine Demokratie sprechen die in Wirklichkeit keine ist. Er selbst sagt an anderer Stelle bezeichnenderweise: „Athen ist dem Namen nach Demokratie, in Wirklichkeit die Monarchie des ersten Mannes“. Richtiger wäre gewesen „die Despotie des ersten Mannes“. Dies galt nicht nur für die Stadt selbst. Athen übte ganz im Gegensatz zu jeglichem demokratischen Grundverständnis und unter Ignorierung jeglicher Art von „Menschenrechten“ über den Attischen Seebund, der ursprünglich ein freier Zusammenschluß gleichberechtigter Städte zur Abwehr der Persergefahr unter der Führung Athens als größter Stadt war, längst eine Tyrannenherrschaft aus. Die Stadt erblühte mit Hilfe von Tributgeldern die sie den kleineren Städten des Attischen Seebundes abpresste und die eigentlich für den Aufbau einer Verteidigung gedacht, nun aber den Machtverhältnissen innerhalb des Attischen Seebundes entsprechend, für den Auf- und Ausbau der Stadt Athen Verwendung fanden.

Nach der Lehre des Protagoras ist der Mensch das Maß aller Dinge und dem entsprechend das Recht dem Willen des Menschen unterworfen relativ und wandelbar. Das ehemals an festen Maßstäben aufgerichtete Recht wird so zum relativen Recht das durch die Mehrheit gesetzt wird, und schließlich zur Diktatur der Mehrheit der politisch Agierenden. Die Folge sind Prozesse wegen Vergehens gegen die Staatsreligion gegen Pheidias 437, Anaxagoras 432 und gegen Sokrates 399. Der letzte Ausdruck dieses Rechtsbewusstseins mündet im Recht des Stärkeren über den Schwächeren. Dieses wahre Menschenbild des Verfassers ebenso wie der „Athenischen Demokraten“ seiner Zeit, aus dem sich sein Grundverständnis von Staat und Recht ableitet, wird durch folgende Zitate sichtbar. Im ersten Buch unter der Nummer 76 z.B. lässt Thukydides die Gesandten Athens gegenüber den Spartanern sagen:

„So muß man sich auch über uns nicht wundern, wir folgen nur der menschlichen Natur, wenn wir eine Herrschaft, die sich uns anbot, angenommen haben und behalten wollen, besiegt von drei so starken Mächten wie Ehre, Furcht und Vorteil; wir sind ja auch nicht die ersten, die dies angefangen haben, sondern es ist immer so gewesen, daß der Mindere sich dem Mächtigeren fügen muß; ... und auch ihr hieltet uns dafür, bis ihr jetzt, euren Vorteil berechnend, mit der Gerechtigkeit kommt, der zuliebe noch nie jemand eine Gelegenheit zu gewaltsamer Bereicherung verschmäht und auf seinen Vorteil verzichtet hat. Ja, wir verdienen noch Lob, daß wir zwar der menschlichen Natur gemäß andere beherrschen, aber dabei gerechter bleiben, als wir unserer tatsächlichen Macht nach müssten.“

Eine ebenso deutliche Sprache lässt Thukydides die Athener gegenüber den Ratsherren der Stadt Melos im V Buch unter den Nummern 89 und 105 sprechen:

„Wir allerdings gedenken unsererseits nicht mit schönen Worten – etwa als Besieger der Perser seien wir zur Herrschaft berechtigt oder wir müssten erlittenes Unrecht jetzt vergelten – endlose und unglaubhafte Reden euch vorzutragen; sondern das Mögliche sucht zu erreichen nach unser beider wahren Gedanken, da ihr so gut wisst wie wir, daß im menschlichen Verhältnis Recht gilt bei Gleichheit der Kräfte, doch das mögliche der Überlegene durchsetzt. Der Schwache hinnimmt.“

„Nichts was wir fordern oder tun, widerspricht der Menschen Meinung von der Gottheit und Gesinnung gegeneinander. Wir glauben nämlich, vermutungsweis, daß das Göttliche, ganz gewiß aber, daß alles Menschenwesen allezeit nah dem Zwang seiner Natur, soweit es Macht hat, herrscht. Wir haben dies Gesetz weder gegeben noch ein vorgegebenes zuerst befolgt, als gültig überkamen wir es, und zu ewiger Geltung werden wir es hinterlassen.“

Das was hinter dem Denken der „Athenischen Demokraten“ steckt ist letztlich nichts anderes als die Ethik des Stärkeren über den Schwächeren. Eine Ethik, die für die Renaissance in Italien Machiavelli, für unsere Zeit erst Ernst Haeckel und dann Nitzsche in dieser radikalen Weise formulierten, und die wir Deutsche dann im Dritten Reich in die Realität umzusetzen versuchten. Auch über diesen Erfolg lässt sich nicht streiten. Gleichwohl wussten die „Macher“ der neuen Europäischen Verfassung nichts Besseres als genau dort wieder anzuknüpfen! Wollen wir das wirklich?

Gleichheit und Nichtdiskriminierung

Zwei der sehr unbestimmten Begriffe die in der Verfassung an zentraler Stelle immer wieder genannt werden sind die Begriffe „Diskriminierung“ bzw. „Nichtdiskriminierung“ und „Gleichheit“.

In Art. 2, der die Werte der Union bestimmt, wird der Begriff „Gleichheit“ als einer der Grundwerte genannt, im 2. Halbsatz desselben Artikels wird dann Bezug genommen auf die im 1. Halbsatz angeführten Werte und festgestellt, daß diese Werte allen Mitgliedern einer bestimmten Gesellschaft gemeinsam sind. Im 2. Halbsatz wird diese Gesellschaft dann beschrieben. Sie zeichnet sich nach den Vorstellungen der Verfassungsgeber u.a. vor allem durch Toleranz, Solidarität, Pluralismus und Nichtdiskriminierung aus. Da die Union für bestimmte Werte eintritt, diese aber gleichzeitig mit sehr konkreten Vorstellungen über eine Gesellschaft verknüpft, stellt sich die Frage, ob die Vorstellungen der Verfassungsgeber mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit übereinstimmen. Die Verfassungsgeber selbst haben erkannt, daß dies nicht der Fall ist. Um dieses Problem zu lösen gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten. Entweder die eigenen Vorstellungen an der Wirklichkeit zu korrigieren, oder zu versuchen die Wirklichkeit den eigenen Vorstellungen anzupassen. Die Verfassungsgeber scheinen sich für die zweite Möglichkeit entschieden zu haben. Dies lässt sich aus Art 3 erkennen, der die Ziele der Union formuliert.

Dort heißt es unter anderem: „Sie [Die Union] bekämpft Diskriminierung..., fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und den Schutz der Rechte des Kindes.“

Deutlich zu Erkennen ist, daß die Verfassungsgeber von einem Defizit hinsichtlich der Gleichheit von Männern und Frauen und von einem Defizit hinsichtlich des Schutzes von Kindern ausgehen. Daß sie gleichzeitig davon ausgehen daß Ungleichbehandlung und Diskriminierung ein weit verbreitetes Übel unserer Gesellschaft sind.

Liest man diese Passagen in der EU-Verfassung, muß man sich fragen, was die Väter der Grundgesetzes falsch gemacht haben, daß es zu solchen Defiziten und Ungerechtigkeiten über einen so langen Zeitrau hinweg, kommen konnte. Oder geht es hier um etwas Neues? Der Begriff „Bekämpfen“ lässt jedenfalls keinen Zweifel daran, daß hier etwas gegen den Widerstand anderer durchgesetzt werden soll. Es scheint so daß es den Verfassungsgebern bei der Formulierung des Art. 2 bewusst war, daß es Glieder in unserer Gesellschaft gibt, die nicht von den gesellschaftlichen Vorstellungen der Verfassungsgeber überzeugt sind und die nicht bereit sind ihre von den Vätern überkommenen Vorstellungen einfach aufzugeben. Wird hier doch versucht etwas das der Staat als gut erkannt hat allen anderen auch als gut von oben zu verordnen? Hier stellt sich nicht nur die Frage wie dieses Verhalten mit dem im Art. 2 beschworenen Toleranzbegriff vereinbar ist, sondern auch inwieweit der Staat hier bereits auf rechtlicher Ebene Freiheitsrechte verletzt, die jahrzehntelang allgemein anerkannt waren und mit zu den Grundwerten unserer auf dem Grundgesetzes stehenden Gesellschaftsordnung gehörten und noch gehören.

In der Grundrechtecharta ist bezugnehmend auf die in Art. 2 und Art. 3 formulierten Werte und Ziele deshalb dem Thema Gleichheit ein eigener Abschnitt gewidmet, der sich insbesondere mit der Gleichheit vor dem Gesetz, der Nichtdiskriminierung, der Gleichheit von Männern und Frauen und dem Status des Kindes beschäftigt.

Es heißt dort in Art II-20: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Dieser Artikel entspricht dem was man sich unter einem klassischen Grundrecht vorzustellen hat. Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Die nähere Ausgestaltung dieses Grundsatzes regeln Einzelgesetze.

Doch schon im nächsten Artikel wird etwas ausgesagt, das entweder überflüssig ist, weil es durch Art II-20 bereits abgedeckt ist, oder aber vom Zweck der Regel des Art II-20 grundsätzlich abweicht. Dann wäre aber zu fragen, auf was die Regelung des Art II-21 abzielt.

Es heißt dort: „Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, ... oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.“

Wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, wie Art. II-20 sagt, gibt es grundsätzlich keine Ungleichheit vor dem Gesetz mehr. Art. II-20 sagt: Das Gesetz diskriminiert nicht. Trotzdem haben es die Verfassungsgeber für notwendig befunden zusätzlich zu Art II-20 den Art II-21 Abs. 1 in die Verfassung aufzunehmen. Die Formulierung „...ist verboten.“ weist darauf hin, daß es sich bei dem Art II-21 Abs. 1 weder um ein Statusrecht noch um ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat handelt, sondern daß Art. II-21 Abs. 1 auf das Verhältnis zwischen Dritten, also zwischen Bürger und Bürger abzielt.

Bei Art II-21 Abs. 1 handelt es sich um ein Verbot, das der Staat als Gesetzgeber gegenüber dem Bürger ausspricht. Dies verstößt in mehrfacher Weise gegen die bisher in Deutschland herrschende Grundordnung. Zum einen gehören gesetzliche Verbote nicht in eine Grundrechtecharta, da sie weder statusbegründende Rechte noch Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat darstellen. Zum anderen handelt sich hier mit einem klar ausgesprochenen Verbot um positives Recht. Also nicht um einen Rechtsgrundsatz, der durch positives Recht erst noch ausgestaltungsfähig wäre. Und Drittens liegt mit diesem Verbot ein Eingriff in die Privatautonomie vor und damit ein schwerer Verstoß gegen das Freiheitsgrundrecht. Nichtdiskriminierung kann nicht verordnet werden. In einer Demokratie handelt der Bürger nach freier Überzeugung. Diese bildet sich durch gegenseitigen Meinungsaustausch und Diskussion. Niemand kann in seinem Persönlichen Verhalten im Einzelfall zu positiven Handlungen gegenüber Dritten gezwungen werden. Hier liegt entsprechend der Vorgehensweise im Nationalsozialismus und im Kommunismus ein totalitärer Ansatz verborgen, der dem Staat unbegrenzte Eingriffsmöglichkeiten in das Private nämlich die Privatrechtsbeziehungen zwischen dem Bürger eröffnet. Je nach dem was der Staat als Diskriminierung bezeichnet gibt sich hier der Staat die Möglichkeit durch den Erlass von Parlamentsgesetzen, die zu Exekutivmaßnahmen autorisieren, zunächst mit Hilfe von Privatpersonen (Privatklage derjenigen die von der Diskriminierung „betroffen“ sind), oder auch direkt (wenn der Staat ein entsprechendes Öffentliches Interesse für gegeben erachtet), gegen unliebsame Bürger vorzugehen.

In Art II-23 ist noch einmal in besonderer Weise die Gleichheit zwischen Männern und Frauen verankert. Wörtlich heißt es: „Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen. Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.

Auch dieser Artikel greift wie der Artikel II-21 in das Privatrechtsverhältnis zwischen Bürger und Bürger ein. Deutschland war die letzten 50 Jahre glücklicherweise ein freies Land. Die Absurdität dieses Artikels ergibt sich bereits aus dem ersten Halbsatz durch die Formulierung „Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen....sicherzustellen. Das Wort Gleichheit wird ohne jeden Bezug verwendet. Die Formulierung „in allen Bereichen“ macht deutlich, daß ein solcher Bezug bewusst nicht hergestellt worden ist. Würde man diese Formulierung ernst nehmen, müsste sich jeder Mann und jede Frau einer geschlechtlichen Ergänzungsoperation unterwerfen, da tatsächliche Gleichheit in allen Bereichen, was ja auch den körperlichen Bereich beinhaltet, nur in diesem Falle, zumindest rein äußerlich, wirklich gegeben wäre. Denn spätestens im Bereich der Sexualität kann es ohne chirurgischen Eingriff, aufgrund der biologischen Unterschiede zwischen Mann und Frau keine Gleichheit geben. Doch auch dann ist zweifelhaft, ob Gleichheit tatsächlich vollständig erreicht ist. Wie es in der Geschichte der Menschheit, bei allen Hochkulturen anerkannt war, symbolisieren die äußeren Merkmale gleichzeitig eine wesensmäßige Komplementarität auf körperlicher Ebene, welche dem Mann als Mann und der Frau als Frau erst ihre eigentliche Bestimmung gibt.

So sieht es auch das jüdisch-christliche Menschenbild. Es lässt keinen Zweifel daran, daß beide, Mann und Frau nach Gottes Ebenbild geschaffen sind. Daraus ergibt sich von Anfang an unverfügbar und unverlierbar eine Gleichheit der Würde aber ebenso unverfügbar und unverlierbar eine Verschiedenheit der Bestimmung in Auftrag und Aufgabe. Der Mann, das sagt die Bibel klar und unzweideutig, trägt in der Ehe und der Familie die letzte Verantwortung. Der Mann vertritt die Familie nach außen, die Frau wirkt vor allem innerhalb der Familie. Die Ehe bildete eine Einheit, die Mann und Frau zu einem Ganzen verbindet. So lebte man 1500 Jahre lang in unserem Land und noch bis 1954 war in Deutschland das Familienrecht nach dieser Ordnung ausgestaltet. So legt es der Kleine Katechismus Martin Luthers und sein Traubüchlein aus und so hat es auch noch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 6. September 1953, veröffentlicht im 11 Band seiner Entscheidungen auf S. 34* ff., gesehen. Bereits zur Zeit der Aufklärung, als man versuchte mathematisches Denken auf alle Lebensbereiche auszudehnen und der Mensch in breiten Schichten begann sich von Gott und seinen Ordnungen abzuwenden wurden, verbunden mit einer geistigen Minderwertstellung (so Kant, Hegel, Schopenhauer, Nietzsche, Sartre u.a.) und als Reaktion hierauf die ersten Ansätze für eine „Gleichberechtigung“ der Frau laut. Doch erst nach dem Ersten Weltkrieg und dann insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg, im Zuge der 68er Revolution, begannen Ideologen öffentlich mit dem Vorwand der Befreiung der Frau für die Auflösung von Ehe und Familie einzutreten.

Gleichheit kann nur da gefordert werden wo auch Gleiches gegeben ist. Ob mittels Recht Gleichheit in allen Bereichen eingefordert werden kann, ist nicht nur fraglich, es ist nicht möglich und es ist auch nicht sinnvoll. Zunächst sind in einer Ehe neben der öffentlichen Erklärung, daß Mann und Frau sich zu einer Lebensgemeinschaft zusammengeschlossen haben, Liebe und Hingabe erforderlich. Das einfordern von Rechten, noch dazu von Rechten die dem Wesen der Ehe als einer asymetrischen Beziehung nicht gerecht werden, sind eher dazu angetan das Scheitern einer Ehe zu unterstützen als dieselbe zu festigen und zu fördern.

Neben dem bereits beschriebenen direkten Eingriff in die Privatautonomie der auch hier offensichtlich bedenkenlos in Kauf genommen wird, liegt ein indirekter Eingriff in die intimste Privatsphäre des Einzelnen vor. Der Einzelne wird nicht direkt, aber durch die neu geschaffenen Umstände an der freien Gestaltung seiner ehelichen Intimsphäre gehindert. Durch die Forderung der Gleichheit in allen Lebensbereichen wird die für eine funktionierende Ehe erforderliche Gleichwertigkeit von Verschiedenheit nicht mehr anerkannt. Die Frau in ihrer wesenhaften Bestimmung als Frau, d.h. als Ehefrau und Mutter, diskriminiert und damit die Voraussetzungen für eine funktionierende Familie ausgehöhlt.

Daniel Rossmann, August 2004

Ich habe das im August 2004 geschrieben. Es ist nicht vollständig. Ich habe den Texte damals an den bayerischen CSU – Bundestagsabgeordneten Dr. Gerd Müller geschickt. Er war der einzige Abgeordnete, der sich vor der Annahme der Verfassung, noch unter der Regierung G. Schröder, offen gegen die EU-Verfassung ausgesprochen hat. Inzwischen hat er seine Ansichten geändert und der bei der Entscheidung im Bundestag dem Vertrag zugestimmt. Das Thukydides-Zitat ist inzwischen aus dem Verfassungstext entfernt worden. Es findet sich im neuen Vertrag nicht mehr. Der Geist, der aus demselben spricht, ist aber derselbe geblieben.

Nicht behandelt sind in dieser Kritik, die Demokratiedefizite, d.h. das Fehlen der demokratischen Legitimation der Kommission, die Aufhebung der Gewaltenteilung und die ungeheuere Machtkonzentration in die Hände einiger ganz weniger Menschen, sowie die in der Verfassung verankerten „Kinderrechte“ die in Wahrheit das Sorge- und das Erziehungsrecht von den Eltern auf den Staat übertragen, also die Grundlage für die Beseitigung der christlichen Elternschaft legen. Der Art. 6 Abs. 2 GG ist damit praktisch umgekehrt.

Ich habe nie einen zweiten Teil geschrieben, weil keiner meiner Freunde auch nur das geringste Interesse daran gezeigt hat. Auch unter Christen bin ich zu meinem großen Leid, damit auf völliges Unverständnis und durchgehende Ablehnung und Desinteresse gestoßen.

Im Jahr 2004 und im Jahr 2007 fanden jeweils in Stuttgart zusammen mit höchsten EU-Politikern (z.B. dem damaligen EU-Ratschef Romano Prodi) christliche Großveranstaltungen unter dem Motto „Gemeinsam für Europa“ statt. Man hat dort das neue Europa in einer Art und Weise hochgejubelt, die an die Freude über einen neu gefundenen Heilsweg erinnert. Und in meinen Augen wurde das von den meisten Teilnehmern auch genau so gesehen. Einer der Mitverantwortlichen sagte dort offen und unwidersprochen: „Wer sich hier ausschließt, schließt den Heiligen Geist aus.“ Mehrere tausend Christen aus über 180 christlichen Bewegungen, Gruppen und Kreisen haben dort das neue Europa hochgejubelt, unter der Führung ihrer christlichen Leiter und unter der Teilnahme von zahlreichen Kirchenführern und Politikern. Eine Christenheit, die sich in der Weise unter Verleugnung der ihr anvertrauten Wahrheit so an eine antichristliche Heilsideologie (und das ist das neue Europa) anbiedert, die ihre eigene Abschaffung beklatscht und bejubelt und all diejenigen mundtod macht, die dagegen Ihre Stimme erheben, wird von genau dieser Welt die sie jetzt so beklatscht einmal zertreten werden.

Offenbar gibt es innerhalb der EU auch noch andere Kräfte, die nicht bereit sind sich der Familien und damit Menschen zerstörenden EU-Ideologie wiederstandslos zu beugen: http://www.kath.net/detail.php?id=22108 Es wäre interessant mehr über diesen Kongress zu erfahren, man findet aber kaum Informationen darüber. Auf einem katholischen Internetportal habe ich dieses kurze Video http://www.kathtube.com/player.php?id=1894 mit ganz bemerkenswerten Aussagen einer offenbar neuen, christlichen Partei in Österreich gefunden, die die Familienpolitik zu ihrem zentralen Anliegen gemacht hat.