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Gebetszugteilnehmerin zur Berichterstattung der Münchner tz: "ausgesprochen infam"


09.10.08

Gebetszugteilnehmerin zur Berichterstattung der Münchner tz: "ausgesprochen infam"

tz München hält trotz Protestes an rufschädigender Berichterstattung fest

von Kurt J. Heinz

(MEDRUM) Die Berichterstattung der "tz München" über den Gebetszug, den EuroProLife am 4. Oktober in München durchführte, ist weiter heftig umstritten. In einem Folgeartikel "Abtreibungsgegner: Neonazis unerwünscht" vom 08.10.08 hält die tz trotz Protestes an ihrer Linie der Berichterstattung fest.

"Am Samstag marschierten Neonazis und Abtreibungsgegner gemeinsam durch München.
Jetzt gehen die Organisatoren der Demo auf Distanz
.", leitet die tz ihren zweiten Artikel ein. Wie Wolfgang Hering, Präsident von EuroProLife, feststellt, werde dadurch der Eindruck vermittelt, die Lebensschützer gingen erst jetzt auf Distanz, hätten aber vorher gemeinsam mit Neonazis demonstriert. Dies wird auch durch die Bildunterschrift bekräftigt, die die tz auf einem Foto der Veranstaltung verwendet. Die Text der tz lautet: "Polizeikräfte schützen die Demo der Abtreibungsgegner und Neonazis".

Präsident Wolfgang Hering läßt keinen Zweifel aufkommen, dass die Berichterstattung eine rufschädigende Absicht hat: "Der vorliegende Artikel zeigt, dass die tz von
ihrem rufschädigendem Verdacht gegenüber EuroProLife gar nicht abweichen will.
Der Artikel demonstriert zweifelsfrei, dass nach wie vor keinerlei Bemühen
stattgefunden hat, objektiv zu recherchieren, d. h. auf meinen Vorschlag
einzugehen sich beim Veranstalter selbst, beim Polizeipräsidium bzw.
Kreisverwaltungsreferat oder auch beim Erzbischöflichen Ordinariat zu
erkundigen."

Diese Absicht bestätigt auch Ilse Meister aus Weilheim, eine Teilnehmerin des Gebetszuges. Sie wirft der tz vor, bei der Wiedergabe von Äußerungen habe die tz nach  "Belieben weggelassen und hinzugedichtet, um mich in die rechte Ecke zu stellen und damit die gesamte christliche Lebensschutzbewegung zu diffamieren." Sie hat sich in einem Brief an den Chefredakteur Rudolf Bögel gegen die Berichterstattung der tz gewendet, die sie als "ausgesprochen infam" bezeichnete. Ilse Meister hat sich rechtliche Schritte gegen die tz vorbehalten.

Die Bildunterschrift "Demo der Abtreibungsgegner und Neonazis" verstärkt diesen Eindruck. Sie suggeriert, es habe sich um eine gemeinsame Veranstaltung von Lebensschützern und Neonazis gehandelt. Tatsache ist, dass es keine Gemeinsamkeiten zwischen den Veranstaltern des Gebetszuges und den Neonazis gab. Durch die Berichterstattung der tz wurde nunmehr jedoch wiederholt dieser Eindruck erweckt.

Dass die Vorwürfe der Rufschädigung berechtigt sind, zeigen Leserreaktionen. In einer Leserzuschrift an die tz heißt es: "Dass christliche Fundamentalisten derartige Sympathien entwickeln, wundert mich nicht. Fundi' s sind eben auch extrem und haben den Blick für die Weite völlig verloren." In einer anderen Zuschrift heißt es: "Eine 'Lebensschützerin' sagte dennoch der tz: 'Den Inhalt ihrer Flugblätter kann man als christlich bezeichnen.' Man darf annehmen, daß viele dieser Lebensschützer so denken, und aus diesem Grund nenne ich die Lebensschützer Fundis." Und in einer dritten Zuschrift wird festgestellt: "Fanatische Evangelikale sind genau so eine Gefahr wie Faschisten. Beide haben
denselben Hintergrund: sie können allenfalls Denkvorgänge mit dem Rückenmark
simulieren. Für mehr reicht es nicht."

Durch derartige Leserreaktionen ist auch belegt, dass die Berichterstattung der tz den Eindruck einer extremistischen Wesensverwandtschaft zwischen Lebensschützern und Neonazis erzeugt, wie MEDRUM im Artikel vom 06.10.08 feststellte, und dass durch die fragwürdige Wiedergabe einer angeblichen Äußerung einer Teilnehmerin die Gesamtheit der Gebetszugteilnehmer diffamiert wird.

Wolfgang Hering hat sich gegen die manipulative Berichterstattung der tz verwahrt. Ein Flugblatt, wie es Neonazis während der Veranstaltung verteilt hatten, würde von EuroProLife niemals als christlich bezeichnet werden, so Hering. EuroProLife hatte jedoch aufgrund der Gesetzeslage keinerlei Handhabe, gegen die Anwesenheit von Neonazis einzuschreiten und die Verteilung solcher Flugblätter zu verhindern.

Die bisherigen Bemühungen von Veranstalter- und Teilnehmerseite, die tz zu einer zutreffenden und fairen Berichterstattung zu bewegen, blieben erfolglos. Dennoch will Wolfgang Hering das Gespräch mit dem Chefredakteur suchen, um gegen die fortgesetzte Rufschädigung von EuroProLife vorstellig zu werden.

Der Vorsitzende der "Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern" (KSBB), Andreas Späth, bezog klare Stellung gegenüber MEDRUM. Er hält es für unverlässlich gegen eine Berichterstattung vorzugehen, die Christen durch eine unzutreffende diffamierende Berichterstattung in eine neonazisische Ecke rückt.

Auch das Internet-Portal "Kultur und Medien" hat die Berichterstattung der tz München  scharf kritisiert. Mathias von Gersdorff, Leiter der Aktion Kinder in Gefahr, erklärte: "Deshalb protestiere ich im Namen der Aktion Kinder in Gefahr gegen die Münchner
TZ und die Linksradikalen, wie beispielsweise der sog. Antisexistische
Aktionsbündnis München, die die friedliche Demonstration gestört
haben. Auch möchte ich mich mit der Organisation Europrolife solidarisch
erklären und ihr versprechen, daß wir alles mögliche tun werden, damit dieser
unerhörte Skandal bekannt wird."


tz-Artikel v. 08.10.08: Abtreibungsgegner: Neonazis unerwünscht

Kultur und Medien: 1000-kreuze-für-das-leben-in-münchen

MEDRUM-Bericht: -> Meinungen zum Artikel der Münchner TZ über den Gebetszug von EuroProLife

MEDRUM-Artikel v. 06.10.08-> Bericht der Münchner TZ über Gebetszug grenzt an Verleumdung und Schmähkritik

tz-Artikel v. 05.10.08 -> Neonazis marschieren mit Abtreibungsgegnern


Leserbriefe

Es gibt zum Glück noch Möglichkeiten, unredlichen und tendenziösen Zeitungsschreibern auf die Finger zu klopfen und zwar mit Hilfe des DEUTSCHEN PRESSERATES (http://www.presserat.de), der sich dazu verpflichtet hat, mit einem Pressekodex für faire Berichterstattung einzustehen. Dort heißt es: "Regeln für einen fairen Journalismus. - Nicht alles, was von Rechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar. Deshalb hat der Presserat die Publizistischen Grundsätze, den sogenannten Pressekodex, aufgestellt. Darin finden sich Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen, so z.B.: - Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde - Gründliche und faire Recherche - Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen - Achtung von Privatleben und Intimsphäre - Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt u. Brutalität" Und außerdem gibt es auch in jedem Bundesland ein Pressegesetz, für Bayern: http://by.juris.de/by/gesamt/PresseG_BY_2000.htm. Dort heißt es in Art. 10 : "(1) 1 Der verantwortliche Redakteur und der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift sind verpflichtet, zu Tatsachen, die darin mitgeteilt wurden, auf Verlangen einer unmittelbar betroffenen Person oder Behörde deren Gegendarstellung abzudrucken. 2 Sie muss die beanstandeten Stellen bezeichnen, sich auf tatsächliche Angaben beschränken und vom Einsender unterzeichnet sein." Mein Vorschlag: In einem an den Chefredakteur gerichtteten persönlichen Schreiben die Schritte, die man zu tun gedenkt, anzukündigen, ihn auf den Artikel 10 des Bayerischen Pressegesetzes festzulegen und ihm mit weiteren rechtlichen Schritten zu drohen, falls er nicht bereit ist, die Gegendarstellung unverfälscht abzudrucken.

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