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Fall Neubronner: "endlich" bei der Europäischen Union


18.01.11

Fall Neubronner: "endlich" bei der Europäischen Union

Bremer Homeschooler-Familie klagt Deutschland wegen Verletzung der EU-Verträge an

(MEDRUM) "Endlich ist es nun soweit", atmet Dagmar Neubronner auf. Mit dem Umgang des deutschen Staates mit ihrer Familie wegen der häuslichen Unterrichtung ihrer Kinder als "Freilerner" wird sich jetzt das EU-Parlament und die Europäische Kommission befassen.

Der Rechtsanwalt der Familie Neubronner aus Bremen hat am 13. Januar 2011 nicht nur eine Petition an das EU-Parlament eingereicht, sondern auch ein Vertragsverletzungsverfahren bei der EU-Kommission beantragt. Der Zuzug von EU-Bürgern nach Deutschland werde aufgrund des deutschen Schulzwanges in unbilliger Weise erschwert. Zudem wende Deutschland nicht die mildestmöglichen Mittel an, um seine Bürger zu bilden, so die Begründung für die Einschaltung der europäischen Instanzen. Von ihnen erhoffen sich Neubronners eine Änderung deutscher Gesetzgebung und Verfahrensweisen. Sie verweisen dabei auf Parallelfälle aus dem Steuerrecht, die zur Folge hatten, daß Deutschland seine Gesetzgebung ändern musste.

Warum mußte es so weit kommen? Die Gründe sind offenkundig: Nach mehrjährigen Auseinandersetzungen um das Recht auf Lernen außerhalb von Schule sah sich Vater Neubronner Anfang 2008 gezwungen, mit seinen beiden frei lernenden Söhnen Deutschland zu verlassen, um massiven Zwangsmaßnahmen der Bremer Bildungsbehörde zuvorzukommen. Seitdem leben und lernen die inzwischen fast 12 und 14 Jahre alten Kinder von Neubronners, die aus zahlreichen Medienbeiträgen bekannt sind, einen Großteil des Jahres im europäischen Ausland. Sie zahlen einen hohen Preis dafür, zu Hause und frei vom Zwang des schulischen Bildungssystems lernen zu dürfen: Sie vermissen einen großen Teil des Jahres ihre Freunde und Familie aus dem heimischen Bremen.

In aufsehenerregenden Prozessen vor dem Bremer Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht waren zuvor sämtliche Beweisanträge der Eltern abgewiesen worden. Dagmar und Tilman Neubronner und ihre Anwälte hatten umfassendes Beweismaterial zusammengestellt: Nur in Deutschland wird Freies Lernen ("Homeschooling") untersagt. Es gilt als Entziehung von der Schulpflicht und hat drastische Konsequenzen. Bußgelder, Zwangsvollstreckung, Erzwingungshaft, Gefängnisstrafen oder Entzug des Sorgerechtes gehören zu den Zwangsmitteln, mit denen die deutschen Instanzen die deutsche Schulpflicht1 durchsetzen, während  im europäischen Ausland und in entwickelten Ländern weltweit Homeschooling (Hausunterrichtung) als eine erfolgreiche Alternative und Ergänzung zum herkömmlichen Schulbetrieb mit unterschiedlich strengen Kontrollauflagen zulässig ist.

MEDRUM berichtete seit 2008 wiederholt über den Fall der Neubronners, insbesondere am 02.07.08. Auch andere Familien leiden immer wieder aus unterschiedlichen Gründen am System der Zwangsmittel, mit dem das deutsche Schulsystem durchgesetzt wird. Besonderes Aufsehen erregen seit Jahren die Fälle von Vätern und Müttern von Kindern in Salzkotten. Dort wurden viele Eltern bis zu 40 Tage in Erzwingungshaft genommen, weil sie sich insbesondere weigerten, ihre Kinder im Grundschulalter an Theateraufführungen teilnehmen zu lassen, die der Sexualerziehung dienen. In Fall der Familie Dudek wurden sogar mehrmonatige Gefängnisstrafen verhängt, weil sie ihre Kinder selbst beschulten, obwohl diese wiederholt mit großem Erfolg ihren Schulabschluß erworben hatten.

Dagmar Neubronner hat ihre Einblicke und Erfahrungen in ihrem Buch "Die Freilerner - unser Leben ohne Schule verarbeitet. Das Buch ist 2008 erschienen.

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1) Die heutige Schulpflicht geht zurück auf die Gesetzgebung des Dritten Reiches. Damit sollte es dem damaligen staatlichen Machtapparat ermöglicht werden, eine umfassende Erziehung der gesamten jungen Generation im Geiste des Nationalsozialismus zu gewährleisten.


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