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EU-Kommissar Kallas erklärt: EU bei Abtreibung und Sexualerziehung nicht zuständig


17.01.14

EU-Kommissar Kallas erklärt: EU bei Abtreibung und Sexualerziehung nicht zuständig

Edite Estrelas Bericht verletzte Lissabonner Vertrag, weil er sich in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten einmischte

(MEDRUM) Die Themen des sogenannten Estrela-Berichtes waren gestern erneut Gegenstand der Plenarsitzung des EU-Parlamentes. Der zuständige EU-Kommissar gab am Ende der Debatte eine Erklärung dazu ab.

Auf der Tagesordnung des EU-Parlamentes stand am Donnerstag, 16. Januar 2014, als Tagesordnungspunkt im Rahmen der Aussprache:

  • "Nichtdiskriminierung im Rahmen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte
    Erklärung der Kommission"

Nach einer facettenreichen Debatte von etwa anderthalb Stunden zu Fragen der sexuellen Reproduktion und Gesundheit gab der EU-Kommissar Siim Kallas eine Erklärung ab, in der sich die EU-Kommission für eine gute Gesundheitsversorgung und gegen Diskriminierung aussprach, aber zugleich darauf hinwies, dass die EU nur begrenzte Kompetenzen hat und sich nicht in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten einmischen darf.

Auch die Portugiesin Edite Estrela, die für den so genannten Estrela-Bericht zuständige Abgeordnete des EU-Parlamentes, stand auf der gestrigen Rednerliste, auf der sich eine große Zahl von Abgeordneten eingetragen hatte. Estrela, sagte unter anderem, dass ihr Bericht gar nicht zur Abstimmung gekommen sei und fuhr mit Ausführungen über Abtreibung fort. Mit Blick auf Spanien und die dort beabsichtigte Verschärfung der Bedingungen für Abtreibungen sagte sie, die spanischen Frauen bräuchten Solidarität. Da Estrela allerdings die für sie vorgesehene Redezeit überschritt, brachte sie ihre Rede nicht zu Ende. Für die später abgegebene Erklärung der EU-Kommission hatten die Ausführungen von Estrela keine Bedeutung. Ihr Bericht stand nicht auf der Tagesordnung.

Kommissar Kallas stellte nach der Debatte fest: "... Die Kommission wurde gebeten, eine Erklärung in dieser Plenarsitzung abzugeben. Es gibt kein Diskussionsdokument. Ich kann jedoch schon einige Punkte hier ausführen. ... Wir wissen auch, dass die Verträge der EU in diesem Bereich nur begrenzte Kompetenzen gegeben haben. ... Wir erkennen die Tatsache an, dass es Unterschiede gibt bei den nationalen Vorschriften in diesem sehr sensitiven Bereich, insbesondere, was die Abtreibung angeht. ... Die EU hat keine Kompetenzen auf dem Gebiet der Abtreibungspolitik. Deshalb kann die EU sich die Union nicht einmischen in die Politik der Mitgliedsstaaten in diesem Bereich. Sexuelle Erziehung, das ist auch die Kompetenz der Mitgiedsstaaten. ..."

Mit der Erklärung von Kallas wurde die Entscheidung des EU-Parlamentes vom 10. Dezember 2013, nicht über den Estrela-Bericht abzustimmen, sondern eine alternative Resolution zu beschließen, mit der auf das Subsidiaritätsprinzip und die Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten verwiesen wurde, bestätigt. Zugleich wurde damit auch unterstrichen, dass der Estrela-Bericht mit seiner Forderung, ein EU-weites Recht auf Abtreibung zu schaffen, eine Verletzung der EU-Verträge enthielt.

Im Vorfeld der Debatte hatte sich insbesondere die Organisation CitizenGo in einer Petition an die EU-Kommission und  EU-Parlamentarier gewandt und dazu aufgefordert, die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten in Fragen der Abtreibung zu respektieren. Mehr als 14.000 Bürger hatten diese Petition unterstützt. MEDRUM berichtete darüber (CitizenGo bittet EU-Bürger dringend um Unterstützung).

Zur Tagesordnung: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bAGENDA%2b20140116%2bSIT%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fDE

Die Debatte ist als Video dokumentiert: Nichtdiskriminierung im Rahmen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte ...


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