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Bischof Tebartz-van Elst gesteht Schuld ein


19.11.13

Bischof Tebartz-van Elst gesteht Schuld ein

(MEDRUM) Mit einem Schuldeingeständnis und der Zahlung von 20.000 Euro endet das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst beim Hamburger Amtsgericht wegen falscher eidesstattlicher Aussage.

Es wird nicht mehr zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen, denn das Verfahren gegen Bischof Tebartz-van Elst wird eingestellt, wie das Hamburger Amtsgericht am Montag mitteilte. In dem Verfahren gegen den Bischof ging es um eine eidesstattliche Aussage über einen Flug nach Indien, über den der Bischof mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL gestritten hatte. Der Bischof hatte gegenüber dem SPIEGEL verneint, bei seinem Flug die Erste Klasse benützt zu haben. Später bestritt er diese Äußerung in einer eidesstattlichen Versicherung. Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft aufgrund von Beweismitteln jedoch zu der Erkenntnis, dass die Versicherung des Bischofs nicht der Wahrheit entsprach und beantragte einen Strafbefehl gegen den Bischof, der eine Verurteilung zu befürchten hatte, wenn das Verfahren nicht eingestellt worden wäre.

Voraussetzung für die Einstellung des Verfahrens war, dass der Bischof seine Schuld eingestand und seine Berreitschaft erklärte, die Summe von 20.000 Euro zu zahlen. Unter diesen Umständen hielt das Gericht eine Verurteilung des Bischofs nicht mehr für nötig. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens zu. Der Bischof gilt damit nicht als vorbestraft, ist aber ebenso wenig freigesprochen.