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16 Bischöfe gegen Einführung der Eingetragenen Partnerschaft


13.11.09

16 Bischöfe gegen Einführung der Eingetragenen Partnerschaft

Österreichische Bischofskonferenz warnt vor unabsehbaren Folgen für die Gesellschaft

(MEDRUM) Die Herbstvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz hat sich gegen die Einführung des Rechtsinstitutes der "Eingetragenen Partnerschaft" für homosexueller Partner ausgesprochen. Weihbischof Andreas Laun hat dazu aufgerufen, diese Erklärung in einer Online-Aktion zu unterstützen.

 

ImageIn der Erklärung der Herbstvollversammlung
vom 09. bis 12. November 2009
in der Benediktinerabtei Michaelbeuern
stellen die Bischöfe fest:

 

Die Bischöfe haben sich mit dem Entwurf für ein Bundesgesetz über die "Eingetragene Partnerschaft" auseinandergesetzt, das in rascher Vorbereitung ist und am 1.1.2010 in Kraft treten soll. Der Entwurf ist in seiner Substanz wesentlich weniger weitreichend als die in anderen Ländern erlassenen Gesetze. Er intendiert keine Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe, was positiv zu bewerten ist.

Die im Entwurf vorgesehene Beurkundung der "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" bei der Bezirksverwaltungsbehörde im Gegensatz zur zivilen Eheschließung beim Standesamt manifestiert deutlich den Unterschied zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe.

Dennoch ist zu befürchten, dass der vorliegende Entwurf im Falle seines Inkrafttretens die Voraussetzung für eine Entwicklung liefert, die letzten Endes zu einer völligen Gleichstellung der "Eingetragenen Partnerschaft" mit der Ehe führt.

Die österreichischen Bischöfe halten daher die Einführung einer "Eingetragenen Partnerschaft" für homosexuelle Paare weiterhin weder für angebracht noch für notwendig, weil die bestehenden zivilrechtlichen Bestimmungen die entsprechenden Sicherheiten gewähren.

Der Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau gebühren bestimmte Rechte. Es handelt sich dabei nicht um Privilegien, denn die Familie auf der Grundlage der Ehe erbringt Leistungen, insbesondere in Bezug auf die Erziehung von Kindern. Eine Übertragung solcher Rechte auf gleichgeschlechtliche Paare ist sachlich nicht gerechtfertigt

Die mögliche Einführung des Rechtsinstituts der "Eingetragenen Partnerschaft" für homosexuelle Paare hat unabsehbare Folgen für die ganze Gesellschaft. Angesichts der damit verbundenen fundamentalen Fragen nach den Grundwerten der Gesellschaft werden alle Abgeordneten ermutigt, sich darüber ein sorgfältiges Urteil zu bilden und bei der Abstimmung im Parlament ausschließlich ihrem Gewissen zu folgen.

ImageDer Weihbischof von Salzburg, Andreas Laun, bittet in einer begleitenden Initiative, diese Erklärung der Bischofskonferenz zu unterstützen. Hierfür wurde ein Internetportal "www.ehe-schuetzen.at" eingerichtet, welches  eine Online-Unterzeichung ermöglicht.

Weitere Information: www.ehe-schuetzen.at


MEDRUM -> Gleichstellung homosexueller Partnerschaften ist Schwerpunkt


 

Leserbriefe

In der Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz heißt es: "Der Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau gebühren bestimmte Rechte. Es handelt sich dabei nicht um Privilegien, denn die Familie auf der Grundlage der Ehe erbringt Leistungen, insbesondere in Bezug auf die Erziehung von Kindern. Eine Übertragung solcher Rechte auf gleichgeschlechtliche Paare ist sachlich nicht gerechtfertigt." Hierzu möchte ich anmerken, dass verheirateten kinderlosen Ehepaaren sämtliche Rechte, die für Ehepaare mt Kindern gedacht sind, unverzüglich entzogen werden!

Wenn Mann und Frau in der Ehe Verantwortung füreinander - und ggf. auch für Kinder - übernehmen, dann ist das unterstützenswert. Wenn homosexuelle Menschen, die keine Ehe eingehen können, in einer eigetragenen Partnerschaft Verantwortung füreinander - und ggf. auch für Kinder - übernehmen, dann ist das genauso unterstützenswert und keineswegs ein Affront gegen die Ehen heterosexueller Menschen!