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Aus der Plenardebatte des Deutschen Bundestages zum Kinderförderungsgesetz


04.06.08

Aus der Plenardebatte der 1. Lesung zum Kinderförderungsgesetz

 

(MEDRUM) In den Debattenbeiträgen zur 1. Lesung des Kinderförderungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 29.05.08 wurde deutlich, dass die Maßnahmen des Gesetzes im Wesentlichen als Mittel gesehen werden zur Gewährleistung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile oder Alleinerziehender, Erhöhung der Frauenerwerbsquote, zur Behebung des Fachkräftemangels, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Bekämpfung der Kinderarmt und zur öffentlichen Aufziehung der Kinder ("Aufziehen der Kinder ist eine öffentliche Aufgabe").

Auszüge aus den Redebeiträgen

Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

"Darüber hinaus werden wir verstärkt Plätze für Kinder schaffen, deren Eltern Arbeit suchen. Das ist gerade für Alleinerziehende wichtig; denn Arbeit ist das beste Mittel gegen Kinderarmut.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Ina Lenke [FDP])

Das Kinderförderungsgesetz ist der letzte Baustein für den Ausbau des Betreuungsangebotes. Wir schaffen damit den Anschluss an die familienpolitisch erfolgreichen Länder. Das sind meiner Meinung nach historische Schritte für die frühe Förderung von Kindern. Das sind historische Schritte für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

hermann.kues@bundestag.de

Ina Lenke (FDP):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kues hat sehr gut vorgetragen, was in der Präambel des Kinderförderungsgesetzes steht:
Eltern und Kinder benötigen aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse Betreuungsangebote in großer Vielfalt. ... Durch fachlich notwendige und geeignete finanzielle Rahmenbedingungen soll die Gewähr dafür gegeben werden, dass qualifiziertes Personal für diese verantwortungsvolle Aufgabe gewonnen werden kann.
Dabei unterstützen wir die Bundesregierung, Herr Kues.
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Christel Humme [SPD])

Wir sagen ganz deutlich - dies beziehe ich auch auf Bayern -: Wir lehnen das Betreuungsgeld ab.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Johannes Singhammer (CDU/CSU):

Geschätzte Frau Kollegin Lenke, ist Ihnen bekannt, dass das Ehegattensplitting mit der Frage der Kinder nichts zu tun hat, sondern der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zufolge ausschließlich ein Ausgleich innerhalb der Ehe ist?
(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch das Problem!)

Wäre es nicht ein Zeichen von Liberalität, ein größtmögliches Maß an Wahlfreiheit zu gewährleisten, wenn man Paaren, Müttern und Vätern die Möglichkeit gibt, die Art der Erziehung zu wählen? Dazu zählt eben auch die Möglichkeit, ein Betreuungsgeld wahrzunehmen.

johannes.singhammer@bundestag.de

Ina Lenke (FDP):

Herr Singhammer, die FDP ist immer für Wahlfreiheit. Wie es die Partner untereinander aufteilen, wer arbeiten geht und wer zu Hause bleibt - es kann ja auch der Mann zu Hause bleiben -, oder ob beide arbeiten wollen, etwa weil sie die Hypothek für ein Haus abbezahlen müssen, bleibt den Partnern überlassen.
Was das Ehegattensplitting angeht, brauchen Sie mir nichts zu erzählen: Ich bin Steuerfachangestellte. Fakt ist, dass es beim Ehegattensplitting einen Steuervorteil von bis zu 8 000 Euro,
(Christel Humme [SPD]: 9 000!)
bei der Reichensteuer von bis zu 15 000 Euro gibt. Es ist eine Unverschämtheit, dass Paare, bei denen einer zu Hause bleibt, vom Staat beim Ehegattensplitting mit bis zu 8 000 Euro, bei der Reichensteuer mit bis zu 15 000 Euro belohnt werden.

(Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Dann ändern Sie Art. 6 des Grundgesetzes, Frau Lenke! Nehmen Sie den Schutz der Ehe! Seien Sie konsequent!)

Dies ist - das will ich deutlich sagen - meine persönliche Ansicht, ich habe dafür noch nicht die Mehrheit der FDP. Am Wochenende findet unser Bundesparteitag statt, dann werden wir das wieder auf der Tagesordnung haben. Ich werde so lange kämpfen, bis der Alltag von Müttern und Vätern endlich berücksichtigt wird.

ina.lenke@wk.bundestag.de

Caren Marks (SPD):

"Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Was vor der Fußballweltmeisterschaft niemand für möglich gehalten hätte, ist eingetreten: Deutschland ist Weltmeister der Herzen geworden. Wer hätte noch vor ein paar Jahren geglaubt, dass wir in Deutschland im Jahr 2008 den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder ab einem Jahr beschließen werden?
(Beifall der Abg. Christel Humme [SPD])

2006 wurde das Sommermärchen für alle Fußballfans wahr, 2008 wird ein Sommermärchen für Familien wahr.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD - Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte, 2013!)

Wir haben es geschafft: Wir haben den Rechtsanspruch ab eins durchgesetzt. Wir haben dafür gesorgt, dass sich der Bund dauerhaft finanziell an der Kinderbetreuung beteiligt. Die Fußballfans unter uns würden sagen: Das ist ein Hattrick für Familien, drei Tore in einer Halbzeit: mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder, mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Mütter und Väter sowie mehr Unterstützung der Eltern bei der Förderung ihrer Kinder. Einsatz und Stehvermögen zahlen sich nicht nur im Fußball, sondern auch in der Familienpolitik aus.

Im Übrigen haben wir uns mit der Lissabon-Strategie dazu verpflichtet, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union bis 2010 deutlich zu steigern. Dieses Ziel können wir nur durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie mehr Chancengleichheit in der Bildung erreichen. Deutschland in der Mitte Europas hat eine ganz besondere Verantwortung. Wir müssen deshalb Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung konsequent ausbauen."

caren.marks@wk.bundestag.de

 

Jörn Wunderlich (DIE LINKE):

"Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich thematisch auf das Kinderförderungsgesetz im Zusammenhang mit unserem Antrag beschränken. Den Rest klären wir in der Anhörung, die wir gestern beschlossen haben.
(Ute Kumpf [SPD]: Haben Sie auch Frau Müller gefragt? Was sagt denn Frau Müller dazu?)
- Es gibt viele Kritikpunkte. Über das, was davon übrig bleibt, unterhalten wir uns in der zweiten und dritten Lesung.
Gesetz zur Förderung von Kindern - wer kann dazu schon Nein sagen?
(Zuruf von der CDU/CSU: Die Linke!)

Man hätte es auch anders nennen können: Gesetz zur Förderung profitorientierter Kinderbetreuungsunternehmen oder kurz: Profitförderungsgesetz.

Jetzt aber soll das Sozialgesetzbuch VIII so geändert werden, dass die Länder angehalten werden, alle Träger gleich zu behandeln. Im Klartext: Der Schwarze Peter soll den Ländern zugeschoben werden. Diese sollen zwingend verpflichtet werden, gewinnorientierte Betreiber gleich zu behandeln. Das kann doch nicht das Ergebnis dieser geballten Kritik sein. Die Linke will Kinderbetreuung ausbauen, aber nicht den Markt der Kinderbetreuung.
(Ina Lenke [FDP]: Den gibt es aber doch schon längst!)

Eine Gleichstellung von kommerziellen Trägern mit öffentlichen und frei-gemeinnützigen Trägern bedeutet die Öffnung des Kinderbetreuungsmarktes nach den Regeln der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Folgen davon wären verheerend, nämlich ein verschärfter Verdrängungswettbewerb und Lohn- und Qualitätswettlauf nach unten.

Insoweit teilen wir, die Linke, die Kritik der Gewerkschaften und der Sozialverbände: Keine teure Bildung für die Reichen und billige Betreuung für die Armen.
(Beifall bei der LINKEN - Ina Lenke [FDP]: Genauso ist das!)

Das ist das, was die FDP gerne hätte. Das ist mir klar. - Die Linke ist den Kindern, Eltern und Erziehern verpflichtet, nicht irgendwelchen Aktionären. Deshalb legen wir unseren Antrag vor.
(Ina Lenke [FDP]: Ein völlig falscher Ansatz!)

Ich gehe davon aus und befürchte - Frau Lenke, das wird sich bestätigen; das sage ich Ihnen -, dass die Anhörung zum KiföG, die wir im Ausschuss schon beschlossen haben, unsere Kritik bestätigt. Ich hoffe aber auch, dass uns allen hier im Hause Kinder doch wichtiger als Kommerzinteressen sind und dass der Privatisierung der Kinder- und Jugendhilfe - ich glaube, das steckt dahinter - nicht durch dieses Gesetz heimlich Tür und Tor geöffnet wird."

joern.wunderlich@bundestag.de

 

Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

"Herr Singhammer, das sollten Sie schon ernst nehmen, denn - wenn ich das einmal für Sie übersetzen darf - gemeint ist: Das Instrument ist unsinnig und kontraproduktiv. Es wird gerade nicht von den Menschen in Anspruch genommen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie forcieren wollen,
(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: 80 Prozent der Eltern wollen das Betreuungsgeld!)

sondern vor allem von den Menschen, die knapp bei Kasse sind und für die 150 Euro viel Geld sind - und da sind durchaus problematische Anreizwirkungen zu befürchten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es hält Frauen von der Erwerbstätigkeit ab, und es hält Kinder von der Kinderförderung fern.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Instrument ist eindeutig falsch. Das sollten Sie sich wirklich noch einmal überlegen. Wir haben in Deutschland keine Probleme bei der Unterstützung von Frauen, die gerne zu Hause bleiben wollen. Es gibt im Steuerrecht das Ehegattensplitting, und wir haben entsprechende Unterstützungen im Sozialversicherungsrecht verankert. Großen Nachholbedarf gibt es bei der Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen. Dazu gibt es von Ihnen keine Antworten. Deshalb fällt es vielen von Ihnen so schwer, sich mit bestimmten gesellschaftlichen Realitäten abzufinden.Übrigens hat der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Familienministerium zum Betreuungsgeld festgestellt: Es ist systematisch verfehlt.

ekin.deligoez@wk.bundestag.de

Ingrid Fischbach (CDU/CSU):

Jetzt wissen wir, dass familiennahe Betreuungsangebote gerade für Kinder unter drei Jahren unheimlich wichtig sind, damit diese Kinder Bindung erfahren. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass 30 Prozent der Plätze über Tagespflege abgedeckt werden sollen. Aber es ist auch klar - das habe ich an dieser Stelle vor Jahren schon gesagt -, dass Tagesmütter nicht zum Nulltarif zu haben sind. Das bedeutet, dass wir anfangen müssen, die Qualitätsanforderungen an die Tagespflege zu erhöhen, das heißt, die Ausbildung der Tagesmütter zu forcieren, aber auch dafür zu sorgen, dass sie angemessen entlohnt werden. Denn bei dem Bruttostundenlohn, den Tagesmütter derzeit verdienen, können sie die gegenwärtige Abgabenlast nicht tragen.
Deshalb ist es ebenso richtig und wichtig, die Qualität der Tagespflege nach vorne zu bringen, die Tagesmütter zu begleiten und ihnen - das ist neu - die Möglichkeit zu geben, im Rahmen des Betriebskostenzuschusses zu profitieren. Das gab es bisher nicht; Tagesmütter waren bisher außen vor. Wenn sie aber als Betreuungsalternative wichtig und richtig sind, dann müssen sie auch die Möglichkeit haben, von der Förderung im Hinblick auf die Betriebskosten zu profitieren.
(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Genau!)

Es gibt - Herr Wunderlich, vielleicht haben Sie das nicht so im Gedächtnis - eine EU-Dienstleistungsrichtlinie. Was wir jetzt auf den Weg bringen, müssen wir an das EU-Recht anpassen; sonst kommt Europa und kippt das wieder.
(Marlene Rupprecht [Tuchenbach] [SPD]: Genau!)
Diese Dienstleistungsrichtlinie besagt nichts anderes, als dass eine Unterscheidung zwischen privatgewerblichen und freigemeinnützigen Trägern nicht vorgenommen werden darf, das heißt, hier herrscht Dienstleistungsfreiheit. Auch die Angebote müssen wir machen.
(Marlene Rupprecht [Tuchenbach] [SPD]: Nein!)

ingrid.fischbach@wk.bundestag.de

 

Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD):

Ich glaube, dass wir das ohne Bruch fortführen. Herr Singhammer, auch Sie bekommen da Ihre Spielwiese, auch wenn das 2013 dann überflüssig ist, weil Sie dann rausgewachsen und erwachsen geworden sind. Dann brauchen Sie das Betreuungsgeld in § 16 nicht mehr; bis dahin ist das überflüssig.
(Heiterkeit im ganzen Hause)

Ja, so ist es. Wir geben ihm die Zeit auf der Spielwiese so lange, bis er verstanden hat, dass die Leute nicht mehr auf der Spielwiese, sondern im realen Leben angekommen sind.

Ich denke, dass das, was § 74 a regelt - Qualität und Angebot für alle -, eine Schlüsselfrage sein wird. Das Thema darf nicht ideologisch geprägt sein, sondern es geht darum, welches Konzept von Sozialstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland gilt und welche Aufgaben öffentlich und welche nichtöffentlich sind.
(Ina Lenke [FDP]: Das ist aber nicht die Frage!)

Das Aufziehen der Kinder ist eine öffentliche Aufgabe, bei der Qualität für alle gewährleistet werden muss.

marlene.rupprecht@wk.bundestag.de

Aus der Debatte zu TOP 6, Antrag zum Fachkräftemangel

René Röspel (SPD), 29.05.08

"Es ist die dringende Warnung dieses Gutachtens, dass der Fachkräftemangel in Deutschland, der nicht nur sichtbar, sondern inzwischen in den Unternehmen auch greifbar geworden ist, das Innovationssystem belastet. Wir brauchen nicht nur viel mehr gut ausgebildete Auszubildende im dualen System, sondern mindestens jedes Jahr 50 000 zusätzliche Akademiker in Deutschland. Das müssen wir schaffen, zum Beispiel über die Steigerung der Erwerbsquote von Frauen oder eben über eine erhöhte Zahl von Jugendlichen in Ausbildung. Die Große Koalition reagiert bereits auf diesen Bedarf. Heute Nachmittag werden wir das Kinderförderungsgesetz in erster Lesung beraten."

Meinen letzten Bereich möchte ich damit abschließen, dass die Forderung des Gutachtens, das Bildungssystem zu verändern, unterschiedliche politische Antworten in unserem Land findet. In meinem Heimatland Nordrhein-Westfalen, in dem CDU und FDP in der Regierung sind, wird die Forderung nach Veränderung des Bildungssystems mit höheren Kindergartengebühren, stärkerer Aufteilung nach sozialer Herkunft und der Einführung von Studiengebühren beantwortet. Das erlebe ich als Vater von Kindern in der Schule und im Kindergarten.

rene.roespel@bundestag.de

 


 

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