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Antrag im Bundestag zum weltweiten Schutz der Religionsfreiheit

Antrag im Bundestag zum weltweiten Schutz der Religionsfreiheit

Bundestagsfraktionen CDU/CSU und FDP schlagen Maßnahmen zum besseren Schutz weltweiter Religionsfreiheit vor

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden,

  1. sich auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin mit Nachdruck für Gewissens- und Religionsfreiheit einzusetzen und dabei insbesondere den Beschluss des Deutschen Bundestages (Drucksache 16/3608) zu berücksichtigen;
  2. dabei weiterhin darauf hinzuwirken, dass Staaten, die bislang noch nicht Partei des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte sind, möglichst bald den Pakt zeichnen und ratifizieren;
  3. auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin dafür zu werben, dass sowohl durch die Rechtslage als auch die Rechtspraxis das Recht auf ungehinderten Glaubenswechsel gewährleistet wird;
  4. sich auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass sowohl durch die Rechtslage als auch die Rechtspraxis das Recht auf öffentliches Bekennen und Werben für die eigene Religion gewährleistet wird;
  5. ihre Anstrengungen für eine kohärente Außen- und Entwicklungspolitik zu verstärken, die das Ziel unterstützt, weltweit Glaubensfreiheit, die über die formale Anerkennung der Menschenrechte hinausgeht, durchzusetzen;
  6. sich auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin verstärkt gegen den Versuch zu wenden, unter dem Schlagwort „Diffamierung von Religion" die völkerrechtlich verankerte Religions- und Meinungsfreiheit außer Kraft zu setzen;
  7. regelmäßig - auch durch den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte - zur Lage der Religionsfreiheit Stellung zu nehmen und die Botschaften weiterhin darin zu bestärken, zur Informationsgewinnung vor Ort den Kontakt zu Religionsgemeinschaften, den jeweiligen Minderheiten und zu Menschenrechtsorganisationen zu suchen;
  8. Regierungen, die Defizite hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte aufweisen, Hilfe beim Ausbau ihres Verwaltungs- und Justizwesens oder bei Reformen auf diesen Gebieten anzubieten;
  9. Staaten, die Defizite hinsichtlich der Menschenrechte aufweisen, anzubieten, bessere Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Diese Hilfe soll gemeinsam mit geeigneten Akteuren der Zivilgesellschaft und den europäischen Partnern geleistet werden, um auch bei künftigen politischen Entscheidungsträgern das Bewusstsein für den Schutz der Menschenrechte und insbesondere der Religionsfreiheit herauszubilden;
  10. mit den EU-Partnern als Teil der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eine koordinierte Strategie zum Schutz der Religionsfreiheit zu entwickeln;
  11. weiterhin umgehend und angemessen, möglichst in Partnerschaft, mit den anderen EU-Staaten auf Berichte über Verletzungen der Religionsfreiheit zu reagieren.

Auszug aus Drucksache 17/2334 - 6 - Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode