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Redefreiheit oder Freiheit nicht hören zu müssen?


01.03.10

Redefreiheit oder Freiheit nicht hören zu müssen?

von Mats Tunehag

(MEDRUM/Europe4Christ) Soll der Presse verboten werden Karikaturen zu veröffentlichen, die Muslime beleidigen? Soll einem Ladenbesitzer verboten werden, seinen Kunden „ein frohes Christfest“ zu wünschen? Soll es als Hasspredigt gelten, wenn homosexuelle Praktiken nach der Bibel als Sünde bezeichnet werden? Die Debatte wird breit geführt und die Kontroversen über das Grundrecht auf freie Rede und Religionsfreiheit in Europa, und darüber hinaus, werden heftiger.

Die Redefreiheit als Grundrecht ist grundlegend und wesentlich für andere Freiheitsrechte. Ohne sie gibt es weder Pressefreiheit noch ein Recht auf eine öffentliche politische Debatte, weder die Freiheit, seinen Glauben öffentlich zu bekennen noch die Freiheit, ihn in der Kunst und in der Musik etc. zum Ausdruck zu bringen.

Die Erklärung der Menschenrechte der VEREINTEN NATIONEN gewährleistet die Religionsfreiheit unter 3 Aspekten (Artikel 18), nämlich einen Glauben zu haben, ihn zum Ausdruck zu bringen und ihn zu wechseln. Das schließt sowohl das Recht ein, den Glauben in der Öffentlichkeit zu bekennen und sich unter Gleichgesinnten zu versammeln, als auch den Glauben zu wechseln, also zu konvertieren.

Die Angriffe auf die Grundlagen der Demokratie häufen sich, selbst in der westlichen Welt. Einzelne Persönlichkeiten mit muslimischem oder laizistischem oder homosexuellem Hintergrund fordern die Einschränkung der Redefreiheit, mit negativen Auswirkungen auf andere Menschenrechte.

Hier ein Beispiel: Im Oktober 2007 rief eine harmlose Werbung in der U-Bahn in Stockholm eine breit angelegte, öffentliche Debatte in ganz Schweden hervor. Das Plakat der Evangelischen Allianz rief zur Beibehaltung einer geltenden gesetzlichen Definition auf, wonach eine Ehe zwischen einen Mann und einer Frau besteht. Der Schriftzug sagte lediglich „Mama und Papas Kind“. Prominente Politiker forderten ein Verbot solcher Aussagen mit dem Argument, sie könnte Singles, Geschiedene oder Homosexuelle beleidigen. Sogar das Wort „Hasspredigt“ fand Verwendung.

Ein anderer Fall: Im Auftrag der Islamischen Weltorganisation brachte Pakistan im Menschenrechtsausschuss der UNO in März 2007 in Genf eine Entschließung durch, wonach überall „Kritikfreie Zonen“ für den Islam gebildet werden sollen. Alle islamischen Staaten stimmten dafür, unterstützt von nicht-demokratisch regierten Staaten. Nur die demokratisch regierten Staaten stimmten dagegen.

Das Recht und die Freiheit, eine eigene Sicht der Dinge und seine eigene Meinung zum Ausdruck zu bringen, in Text, Rede oder Kunst, heißt unvermeidlich, dass andere abweichender Meinung sind oder sich gar gekränkt fühlen. Das aber liegt im Wesen der Redefreiheit. Man kann nicht garantieren, das niemand je durch eine Äußerung beleidigt wird, sei es in politischer, religiöser oder in anderer Hinsicht. Man mag bekennen, dass Mohamed der letzte der Propheten sei, aber jemand anders kann das bestreiten. Manche mögen Jesus als Gott verehrten und andere lächeln darüber oder fühlen sich beleidigt. Manche mögen sich für homosexuelle Ehen einsetzen und andere für das Recht auf Abtreibung. Doch all das ist grundlegend für eine funktionierende Demokratie, die sich auf das Recht des Einzelnen gründet, sich zu äußern und abweichende Meinungen zu vertreten.

Die Redefreiheit akzentuiert die Rolle des Redners und dessen, was er gesagt hat. Wer redet hat grundsätzlich das Recht, alles zu sagen, selbst Dinge, die nicht wahr sind (zum Beispiel, dass die Erde flach sei). Besorgniserregend ist dagegen ein Trend zu Gunsten des Zuhörers und zu dem, was der Zuhörer möglicher Weise verstanden hat, oder zur Wirkung der Rede, insbesondere bei jenem Individuum oder jener Gruppierung, die sich durch das, was gesagt worden ist, verletzt fühlen. Das ist ein Trend vom Objektiven (was gesagt worden ist) zum Subjektiven (was verstanden worden ist). Dieser Trend widerspricht fundamentalen Grundsätzen unserer Rechtsordnung.

Wo also geht die Reise hin? Bewegen wir uns hin auf „ein Recht NICHT beleidigt zu werden“ (insbesondere für Muslime und Homosexuelle) und somit in Richtung auf beschränkte Rechte für andere, abweichende Meinungen zu äußern? Die Folgen wären gewaltig, eine Bedrohung nicht nur der Religionsfreiheit, sondern der Demokratie in ihrem Kern – und somit eine Bedrohung für jedermann.

Copyright Mats Tunehag

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Mats Tunehag ist Präsident der Schwedischen Evangelischen Allianz. Sein Beitrag "Redefreiheit oder Freiheit nicht hören zu müssen?" wurde von Europe4Christ ("Europa für Christus!") als Europabrief 49 (März 2010) herausgegeben. Tunehag gehört zu den Kritikern der neuen Antidiskriminierungsrichtlinie, wie sie im April 2009 vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Laut "Christianity Today International" kommentierte der diese Richtlinie mit den Worten: "Alle - nicht nur Christen - sollten über diese Einschränkung der Rede- und Gewissensfreiheit besorgt sein. Einige Mitgliedstaaten verstehen diese Probleme."

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"Europa für Christus!" ist eine international Initiative von Christen verschiedener Konfessionen, die auf Diskriminierungen der Gegenwart antworten will. Sie tritt für ein von christlichen Werten getragenes Europa ein. Seit Juli 2005 gibt es den in Deutschland eingetragenen, unabhängigen Verein "Europa für Christus! e.V.", der mit möglichst vielen Gruppen auf partnerschaftliche Weise kooperiert. Vorsitzende von "Europa für Christus!" ist Ludmilla Gräfin Arco-Valley, ehem. Beamtin der Europäischen Gemeinschaft (sie gehörte zu den Erstunterzeichnern der Initiative "Für Freiheit und Selbstbestimmung").

Weitere Information: http://www.europe4christ.net