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Mit der CSU wird es keine „Kindergartenpflicht " geben


25.09.09

Mit der CSU wird es keine „Kindergartenpflicht " geben

CSU-Politikerin Daniela Raab nimmt Stellung zur Kindergartenpflicht und Familienpolitik

(MEDRUM Daniela Raab ist CSU-Abgeordnete des Deutschen Bundestages und kandidiert im Wahlkreis Rosenheim. Sie hat gegenüber MEDRUM Antwort auf Fragen zur Kindergartenpflicht und Familienpolitik gegeben.

MEDRUM: Sehr geehrte Frau Raab, es wird gegenwärtig wieder die Frage gestellt, ob mit einer Kindergartenpflicht gerechnet werden muß. Wie stehen Sie dazu?

ImageRaab (Bild links): Mit der CSU wird es keine „Kindergartenpflicht" geben. Im Gegenteil. Die CSU steht für Wahlfreiheit. Jede Familie soll sich frei entscheiden können, wie sie sich um ihre Kinder kümmert. Das bedeutet, ein Erziehen zuhause muss genauso möglich und anerkannt sein, wie die Nutzung eines Kindergartens. Es muss die Möglichkeit für beides gegeben werden. Wir schaffen die Voraussetzungen. Die Union will zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter verbessern, damit Eltern mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können. Gefragt sind familiengerechte Arbeitsplätze und nicht arbeitsplatzgerechte Familien.

MEDRUM: Welche Wege sehen Sie dafür?

Raab: Dazu gibt es viele Wege: Familienbedingte Teilzeit, abgestufte Teilzeit nach Erziehungsfreistellung, Kinder-Bonuszeit, Zeitkonten, Telearbeitsplätze, Familienphasen für Mütter und Väter für die Betreuung der Kinder, aber auch von Pflegebedürftigen. Die bisher dominierende starre Ausrichtung der Arbeitswelt auf Vollzeitstrukturen lässt zu wenig Raum, die berufliche Entwicklung von Vätern und Müttern mit einer Familienphase zu verbinden. Wir wollen Unternehmen Anreize geben, mit regelmäßigen und umfassenden Audit-Verfahren (selbst gewählte Prüfungsverfahren) die Entwicklung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen voranzubringen. Dabei muss der Öffentliche Dienst beispielgebend vorangehen. Zudem sorgen wir für mehr und bessere Betreuungsangebote für alle Kinder. Für Kinder unter drei Jahren wird bis 2013 mit Unterstützung des Bundes durch Länder, Kommunen und freie Träger ein bedarfsgerechtes Angebot geschaffen. Danach gilt ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr. Aber keiner soll dazu gezwungen werden, sein Kind in die Krippe oder den Kindergarten zu geben.

MEDRUM: Die Betreuung der Kinder in den ersten Lebensjahren wird von Experten als besonders wichtige Lebensphase angesehen. Es gibt deshalb auch viele Gegner, Kinder ab dem ersten Lebensjahr in eine Kinderkrippe zu geben. Viele Eltern und Alleinerziehende sind andererseits auf die Betreuung angewiesen. Wie soll man damit umgehen?

Raab: Die frühe Kindheit ist eine Zeit der Prägung, die genutzt werden soll. Zugleich ist es aus Sicht der Kinder eine Zeit der Entwicklung und der spielerischen Entfaltung, die nicht mit Ansprüchen überfrachtet werden darf. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und -väter dem gerecht werden, wenn sie sich dafür entschieden haben. Wir wollen die Qualität in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Kräfte, in der pädagogischen Konzeption und auch in der Zusammenarbeit mit den Eltern fördern. Unser Ziel ist es, diese Inhalte für Fachkräfte in der Kinderbetreuung gemeinsam mit Ländern und Kommunen praktisch und alltagstauglich zu machen. Wir wollen zwischen Bund, Ländern und den Tarifpartnern konkrete Schritte verabreden, um gut qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher zu gewinnen und zu halten.

MEDRUM: Das Geld ist bei vielen Familien knapp. Die Betreuung der Kinder bringt weitere finanzielle Belastungen mit sich. Sehen Sie die Notwendigkeit, die finanzielle Unterstützung zu verbessern?

Raab: Den Kindergartenbesuch wollen wir langfristig beitragsfrei ermöglichen. Voraussetzung ist eine solide und nachhaltige Finanzierung. Darüber hinaus wollen wir das Elterngeld weiterentwickeln und Mütter und Väter sowie Betriebe durch die Einführung eines Teilelterngeldes unterstützen: Eltern können wählen, ob sie einen vollen oder einen halben Elterngeldmonat nutzen. Teilelterngeld kann dann bis zu 28 Monate bezogen werden. Väter oder Mütter arbeiten reduziert, erhalten für das ausfallende Einkommen Teilelterngeld und können sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen.

MEDRUM: Wir danken Ihnen im Namen unserer Leser für Ihre Antworten.

Daniela Raab antwortete auf Fragen von Kurt J. Heinz.

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Daniela Raab (34) hat an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften studiert und als Diplom-Juristin Univ. abgeschlossen. Sie ist Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises "Stadt Rosenheim und Landkreis Rosenheim". Im Bundestag arbeitet sie unter anderm mit als Ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss, als Obfrau im Rechtsausschuss und damit stellvertretende Rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie als Stellvertretende Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie ist zugleich stellv. Landesvorsitzende der Frauen-Union Bayern und nimmt eine Vielzahl von ehrenamtlichen Aufgaben war.

Weitere Information: http://www.daniela-raab.de