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Keine Qualitätsselektion von Menschen


23.04.09

Keine Qualitätsselektion von Menschen!

Erklärung der CDL zur Abstimmung im Europaparlament am 23. April 2009

(MEDRUM) Zur Abstimmung im Europaparlament über die "Ausmerzung" bestimmter erblicher Dispositionen bezogen die Christdemokraten für das Leben (CDL) in einer Mitteilung vom 22.04.09 eine klare Position gegen die Selektion und Qualitätsauswahl "kranker" von "gesunden" Menschen.

Die CDL erklärte: "Kein Parlament darf Vorstellungen wie die "Ausmerzung" bestimmter erblicher Dispositionen zur Maxime erklären und genetische Beratung in den Dienst staatlicher Präventionsprogramme stellen. Deutsche Mitglieder des Parlaments sind in besonderem Maße aufgerufen, sich solchem Gedankengut entschieden zu widersetzen."

Dies betont die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (Bad Königstein), in ihrem heutigen Schreiben an alle deutschen Europaparlamentarier. Die CDL fordern sie auf, bei der morgigen Abstimmung gegen den eugenischen Vorschlag der "Ausmerzung seltener Erbkrankheiten" zu stimmen.

Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:

"Morgen wird das Europäische Parlament über einen Vorschlag des Gesundheitsausschusses zur Selektion von Embryonen und zur "Ausmerzung seltener Erbkrankheiten" entscheiden. Sicher ist es zunächst grundsätzlich begrüßenswert, wenn auf europäischer Ebene nationale Bemühungen koordiniert und gebündelt werden, um den von seltenen Erkrankungen betroffenen Menschen in Europa besser und gezielter helfen zu können.

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sprechen sich jedoch ausdrücklich gegen den Änderungsantrag 15 aus, der eine "Ausmerzung" durch die Vermeidung der Geburt potentiell behinderter oder kranker Menschen anstrebt.

Wenn im Änderungsantrag 15 explizit die "Ausmerzung seltener Erbkrankheiten" durch genetische Beratung der als Überträger der Krankheit fungierenden Eltern sowie die Auswahl gesunder Embryo durch die Präimplantationsdiagnostik (PID) gefordert wird, widerspricht dies nicht nur geltendem Recht in Deutschland. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist es unerträglich, "Ausmerzung von Erbkrankheiten" und Selektion von möglicherweise Behinderten zu fordern..

In erschreckender Weise offenbart dies eine mangelnde Achtung der Urheber dieses Vorschlages vor dem Wert jedes menschlichen Leben, gleichgültig ob es sich um kranke oder gesunde Menschen handelt. Mit dem Änderungsantrag 15 träte an die Stelle der Förderung der therapeutischen Behandlung seltener Krankheiten das Ziel der Verhinderung der Geburt kranker Menschen.

Dies ist weder mit dem Geist und Inhalt europäischer wie internationaler Deklarationen der Menschenrechte noch mit deutschem Recht vereinbar. Das Ziel europäischer Politik muss sein, gerade von Krankheit betroffenen oder bedrohten Menschen zu helfen und nicht, diese nach Qualitätskriterien frühzeitig zu selektieren.

Bitte verhindern Sie mit Ihrer Stimme, daß der Weg in eine neue Eugenik durch das Europaparlament unterstützt wird.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mechthild Löhr
Bundesvorsitzende"

Weshalb die Erinnering der CDL-Vorsitzenden an die deutsche Geschichte eine so wichtige Mahnung für die heutige Zeit bleibt, wird an der Haltung Adolf Hitlers deutlich. In "Mein Kampf" gab er bereits seine Auffassung über "gesundes" und "krankes" Leben preis:

"Es würde dem Sinne des Edelsten auf dieser Welt mehr entsprechen, wenn unsere beiden christlichen Kirchen ... unsere europäische Menschheit gütig, aber allen Ernstes belehren würden, daß es bei nicht gesunden Eltern ein Gott wohlgefälligeres Werk ist, sich eines gesunden armen kleinen Waisenkindes zu erbarmen, um diesem Vater und Mutter zu schenken, als selber ein krankes, sich und der anderen Welt nur Unglück und Leid bringendes Kind ins Leben zu setzen."