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Fundamentaler Sachverstand in Fragen zur Vario-Ehe mit Kind


21.06.08

Fundamentaler Sachverstand in Fragen zur Vario-Ehe mit Kind

Berufung des Bundestages auf das Experten- und Sachverständigengremium der Mehrheit

von Kurt J. Heinz

(MEDRUM) Wie der Deutsche Bundestag diese Woche informierte, ist die Mehrheit der Experten und Sachverständigen bei der Anhörung im Rechtsausschuss dafür eingetreten, homosexuelle Lebensgemeinschaften völlig mit der Ehe gleichzustellen (MEDRUM-Bericht v. 20.06.08). Gleichstellung heißt für diese Experten Gleichstellung ohne Wenn und Aber, Gleichstellung in jeder Hinsicht, denn das Geschlecht, das einmal bestimmend für die Ehe war, ist heutzutage ja frei wählbar, wie wir aus der Gender-Anschauung wissen: Es wird von einer festen Größe zur Variablen und wurde mit dem Gender Mainstream hinweggespült. Wenn das Geschlecht frei wählbar sein soll, darf es nicht länger mehr Kriterium sein, wer die Ehe eingehen darf und wer nicht. Solche anachronistischen Relikte gilt es nun Schritt für Schritt zu beseitigen.

Die Ehe soll also künftig nicht mehr eine Verbindung von Mann und Frau sein, wie es das Grundgesetz einst verstand, wenn es nach dieser Expertenmehrheit geht, sondern eine Verbindung, die nicht mehr unterscheidet zwischen den biologischen Geschlechtern. In Zukunft soll Ehe also sozusagen als Vario-Ehe geschlechtsneutral sein: Mann-Mann oder Frau-Frau oder Frau-Mann, oder auch Trans-Gender, bei der Ehe soll es eben aufs Geschlecht nicht mehr ankommen. Die Ehe, einst Fixstern für das Grundgefüge der Gesellschaft, wird zu einem asteroiden Trümmerhaufen, der mit seinem bizarren Chaos in der Gesellschaft einschlägt. Und das ist auch gut so, würde der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, sagen. Nachzulesen in seinem nicht gerade anspruchsvollen, nicht einmal unterhaltsamen, gleichnamigen Buch.

Das gilt selbstverständlich auch in der Frage, ob geschlechtsneutrale Ehen Kinder haben dürfen. Da wir im Zeitalter der Allgemeinen Gleichbehandlung leben, in der alles gleich, aber nichts nach seiner Art zu behandeln ist, wird die geschlechtsneutrale Ehe selbstverständlich auch für Kinder gewissermaßen zum Programm. Auch das Recht zu einer "Vario-Ehe" muss in ihrem Anspruch auf das Kind gleichbehandelt werden. Dort, wo die Biologie diesem Gebot noch nicht gehorcht, wird durch das Adoptionsrecht nachgeholfen. Es kann also gar keine Frage mehr sein, ob unnatürliche Paare auch Kinder adoptieren dürfen. Hier kann man keine halben Sachen machen. Wenn schon, denn schon: Auch Kinder sollen sie haben.

Weitere Hilfen werden schon am Horizont sichtbar, wie die jüngsten Fälle unter Zuhilfenahme der Medizin zeigen (MEDRUM-Artikel v. 10.06.08, u. Artikel v. 06.06.08). Frauen, Männer und Trans-Gender können dann bald fast beliebige Rollen in der Gesellschaft und gegenüber dem Kind einnehmen. Nur eine Rolle bleibt vorerst - vielleicht bis zum Eintreffen des Designerbabies auf Chimärenbasis - unverändert: Die Rolle des Kindes. Es kann seine Rolle nicht frei wählen. Oder sagen wir besser, es kann seine Rolle noch nicht frei wählen. Zumindest steht ein solches Recht des Kindes noch nicht im Grundgesetz. Vielleicht kommt es. Für welche Rolle würde sich das Kind wohl entscheiden? Für die Rolle, Kind eines Vaters und einer Mutter zu sein, wie es bisher zu sein pflegte, oder dafür Kind irgendeiner, gleich welcher Bindung zu sein, wie es künftig sein soll?

Befragen wir dazu doch die Experten und Sachverständigen, die der Deutsche Bundestag für seine Anhörung und Berufung einer Mehrheit geladen hatten, sie müssen uns Auskunft geben. Da sind

  1. der Experte Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), auch tätig als Berater von Volker Beck;
  2. der sachverständige Jurist Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, vom Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, seine Veröffentlichungen weisen ihn auch besonders als Experten für das Erbrecht aus;
  3. die sachverständige Juristin Prof. Dr. iur. Ingeborg Schwenzer, Ordinaria für Privatrecht der Juristischen Fakultät Universität Basel, u.a. Mitglied der Trägerschaft des Graduiertenkollegs Gender Studies der Universität Basel;
  4. die sachverständige Juristin Prof. Dr. Nina Dethloff, Universitätsprofessorin für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht vom Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht Universität Bonn, sie ist seit 2006 auch Ad-hoc-Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ihre Forschungsschwerpunkte: Deutsches, Ausländisches und Internationales Familienrecht, Europäisches Privatrecht; Kollisionsrechtsvereinheitlichung; Wettbewerbsrecht in Europa; Binnenmarktrecht; Internetrecht; insbesondere Buchveröffentlichung zur Europäisierung des Wettbewerbsrechts: Einfluss des europäischen Rechts auf das Sach- und Kollisionsrecht des unlauteren Wettbewerbs;
  5. der sachverständige Rechtsanwalt und Notar Dirk Siegfried, tätig in der Rechtsberatung binationaler Partnerschaften und Asyl sowie im Team des Bildungs- und Sozialwerkes des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg e.V.;
  6. der Experte und sachverständige Rechtsanwalt Helmut Graupner, europäischer Aktivist für die Rechte homo-, bisexueller und transgender Frauen und Männer aus Wien.

Weshalb diese Personen als Experten für die Fragen zu Ehe und Kind vom Deutschen Bundestag ausgewählt und geladen wurden, geht aus den Informationen, die der Redaktion des MEDRUM gegenwärtig vorliegen, leider nicht hervor. Man müsste den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages befragen, er sollte es wissen. Es ist dies der Abgeordnete Andreas Schmidt, Mitglied der CDU, ebenfalls Jurist, der sich übrigens auch im Deutschen Institut für reines Bier e.V. um des Deutschen Lieblingsgetränk kümmert. Wenn man der erkennbaren Logik folgt, müsste also auch er ein Experte in Fragen zu Ehe und Kind sein. Indes, "Wie ist das mit dem 'C' ?", könnte allerdings Kardinal Meisner in seiner uneinsichtigen, fundamentalistisch fragenden Art versuchen, dies zu relativieren.

Ist es nicht vielmehr beruhigend, dass wir so viele Experten mit fundamentalem Sachverstand haben? Vielleicht ist dies ja auch ein Grund, weshalb immer weniger Bürger zu Wahl gehen, zuletzt bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein und Sachsen weit unter 50 %. Anders gefragt: Verlassen sich die Bürger nur noch auf die Experten? Vielleicht sollten wir Christa Müller befragen. Sie dürfte wohl eine interessante Meinung dazu haben. Sie gilt allerdings nicht als Expertin, zumindest nicht in der Partei DIE LINKE, wie wir seit dem jüngsten Parteitag dieser Partei wissen. Immerhin scheint ihr Buch "Dein Kind will dich" bessere Antworten zur Frage von Ehe und Kind zu geben, als der fundamentale Sachverstand des gesamten Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Schon deswegen ist ihr Buch eher zur Lektüre empfohlen als das des Herrn Regierenden Bürgermeisters. Und das ist auch gut so. Und warum das alles so ist, kann zum Beispiel bei Christa Meves nachgelesen werden: "Verführt, manipuliert, pervertiert."


-> Der Mensch im Chaos