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EU droht Deutschland mit Klage wegen Diskriminierung Eingetragener Lebenspartnerschaften


13.01.10

EU droht Deutschland mit Klage wegen Diskriminierung Eingetragener Lebenspartnerschaften

Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag

(MEDRUM) Bündnis 90/Die Grünen haben in einer Kleinen Anfrage Beanstandungen der EU-Kommision an der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie in Deutschland zum Thema im Bundestag gemacht.

Die Fraktion der Grünen will in ihrer Kleinen Anfrage vom 23.12.09 (Drucksache 17/377) wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat, um eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzungen abzuwenden. Gegenstand ist die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU. Nach Auffassung der EU-Kommission verstößt Deutschland gegen mehrere Bestimmungen der Richtlinie, darunter auch gegen das Verbot der Diskriminierung sexueller Orientierungen.

Die Grünen verweisen unter anderem darauf, daß die EU-Kommission die Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe im Beamten- und Soldatenrecht bei Beihilfe, Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung kritisiert habe. Dies sei eine durch die Richtlinie 2000/78/EG verbotene Diskriminierung von Menschen mit einer bestimmten sexuellen Ausrichtung. Zum gleichen Ergebnis komme auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Falls Deutschland nicht rechtzeitig Maßnahmen ergreife, um die Diskriminierungsrichtlinie zu erfüllen, würden ein Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und hohe Kosten für Deutschland im Falle einer Verurteilung drohen, so die Grünen in ihrer Anfrage. Zu den Verfassern der Anfrage gehören unter anderen die Abgeordneten Volker Beck, Jerzy Montag und Christian Ströbele.


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Leserbriefe

Deutscher Leben zu bestimmen.

Wieder mal ein Fall, der zeigt, wie wenig Entscheidungsbefugnisse die Bundespolitik überhaupt noch hat. Selbst wenn eine konservative Union die Mehrheit im Bundestag hätte, wären ihnen die Hände gebunden. Es macht somit auch gar keinen Sinn, solche Streitthemen zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung zu machen. Ich vermute, daß das ein wesentlicher Grund für die "asymmetrische Demobilisierung" ist. Unter diesem Begriff hatten Wahlforscher die auffallende Zurückhaltung der Union beim Bundestagswahlkampf zusammengefaßt.